Sie sind Anwalt?

Düsseldorfer Tabelle 2025 — Zahlbeträge, Selbstbehalt & mehr

Auch für das Jahr 2025 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Aus dieser können Sie gestaffelt nach Einkommen, Alter / Anzahl der Kinder und dem aktuellen Kindergeld den Kindesunterhalt ablesen. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 hat erneut den Mindestunterhalt angehoben, sodass nun bis zu 30 Euro mehr Unterhalt geschuldet werden, als noch im Jahr zuvor (2024). In diesem Beitrag finden Sie die aktuellste Düsseldorfer Tabelle, spannende Trends, alle relevanten Veränderungen und die entsprechenden Zahlbeträge für das Jahr 2025.

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025

Schon seit dem 03.12.2024 steht fest, dass der Mindestunterhalt zum 01.01.2025 erneut steigen wird. Verständlicher ausgedrückt bedeutet das, dass die Unterhaltsbeiträge, die Eltern zu leisten haben, angehoben werden.

Unterhaltspflichtig ist immer der Elternteil nach einer Scheidung, bei dem das Kind nicht wohnt. Dieser Anspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kann eingeklagt werden. Die Düsseldorfer Tabelle hingegen besitzt keine Gesetzeskraft, sondern ist lediglich eine Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Es können einvernehmlich abweichende Regelungen getroffen werden (z.B. in einem Unterhaltsvertrag).

Bei Unsicherheiten und Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser berät Sie individuell und unterstützt Sie zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen. Die Höhe des Selbstbehaltes hängt davon ab, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht:

  • Selbstbehalt für Nichterwerbstätige =  1200 Euro pro Monat
  • Selbstbehalt für Erwerbstätige = 1.450 Euro pro Monat

Dieser Betrag umfasst die Wohnkosten und umlagefähige Nebenkosten (sowie Heizung, Strom). Dem Unterhaltspflichtigen darf nicht weniger als dieser Betrag nach der Zahlung des Unterhalts bleiben – andernfalls tritt ein so genannter Mangelfall ein und der Kindesunterhalt wird vermindert, sodass der Selbstbehalt übrig bleibt.

Düsseldorfer Tabelle 2025 Übersicht

Die Unterhaltsbeiträge in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2025 sind allgemein gestiegen. Mit steigendem Alter erhöht sich auch die prozentuale Anhebung des Unterhalts. Bis zum 5. Lebensjahr lag der Mindestunterhalt bis dato bei 480 Euro – nun sind es 482 Euro. Zwischen dem 5. und 11. Lebensjahr ist der Mindestunterhalt um 4 Euro auf 554 Euro gestiegen. Zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr zahlen Unterhaltspflichtige nun 4 Euro mehr (649 € statt 645 €). Auch die Bedarfssätze für Volljährige sind erneut deutlich gestiegen. Der Selbstbehalt und die Bedarfskontrollbeträge bleiben im Vergleich zum Vorjahr gleich.

Netto-einkommenAlterProzentBedarfskontrollbetrag
0-56-1112-17ab 18
bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €1001.200 € / 1.450 €
2.101 € -2500 €507 €582€682 €728 €1051.750 €
2.501 € – 2.900 €531 €610 €714 €763 €1101.850 €
2.901 € – 3.300 €555 €638 €747 €797 €1151.950 €
3.301 € – 3.700 €579 €665 €779 €832 €1202.050 €
3.701 € – 4100 €617 €710 €831 €888 €1282.150 €
4.101 € – 4.500 €656 €754 €883 €943 €1362.250 €
4.501 € – 4.900 €695 €798 €935 €998 €1442.350 €
4.901 € – 5.300 €733 €843 €987 €1054 €1522.450 €
5.301 € – 5.700 €772 €887 €1039 €1109 €1602.550 €

Allgemein lässt sich ein eindeutiger Trend feststellen: der Kindesunterhalt steigt kontinuierlich, wobei auch teilweise das Kindergeld angehoben wird. Sehen Sie selbst:

ab 01.01.2021ab 01.01.2022ab 01.01.2023ab 01.01.2024ab 01.01.2025
0-5 Jahre393 €396 €437 €480 €482 €
6-11 Jahre451 €455 €502 €551 €554 €
12-17 Jahre528 €533 €588 €645 €649 €
ab 18 Jahren564569628689693

Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2025

Aus der oben gezeigten Düsseldorfer Tabelle 2021 lassen sich jedoch nicht die tatsächlichen Unterhaltsbeiträge ableiten. Die dort angegeben Werte müssen noch um die Hälfte des Kindergeldes reduziert werden. Dieses steht nämlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu, wird jedoch dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, in voller Höhe ausgezahlt.

Ausnahme: sobald das Kind volljährig ist, wird das gesamte Kindergeld abgezogen.
Dementsprechend hat auch die Anhebung oder Absenkung des Kindergeldes direkten Einfluss auf den Kindesunterhalt.

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2025 für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €100
2.101 € -2500 €507 €582€682 €728 €105
2.501 € – 2.900 €531 €610 €714 €763 €110
2.901 € – 3.300 €555 €638 €747 €797 €115
3.301 € – 3.700 €579 €665 €779 €832 €120
3.701 € – 4100 €617 €710 €831 €888 €128
4.101 € – 4.500 €656 €754 €883 €943 €136
4.501 € – 4.900 €695 €798 €935 €998 €144
4.901 € – 5.300 €733 €843 €987 €1054 €152
5.301 € – 5.700 €772 €887 €1039 €1109 €160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2025 für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 2.100 Euro357 €429 €524 €443 €100
2.101-2.500 Euro382 €457 €557 €478 €105
2.501-2.900 Euro406 €485 €589 €513 €110
2.901-3.300 Euro430 €513 €622 €547 €115
3.301-3.700 Euro454 €540 €654 €582 €120
3.701-4.100 Euro492 €585 €706 €638 €128
4.101-4.500 Euro531 €629 €758 €693 €136
4.501-4.900 Euro570 €673 €810 €748 €144
4.901-5.300 Euro608 €718 €862 €804 €152
5.301-5.700 Euro647 €762 €914 €859 €160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2025 ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 2.100 Euro357 €429 €524 €443 €100
2.101-2.500 Euro382 €457 €557 €478 €105
2.501-2.900 Euro406 €485 €589 €513 €110
2.901-3.300 Euro430 €513 €622 €547 €115
3.301-3.700 Euro454 €540 €654 €582 €120
3.701-4.100 Euro492 €585 €706 €638 €128
4.101-4.500 Euro531 €629 €758 €693 €136
4.501-4.900 Euro570 €673 €810 €748 €144
4.901-5.300 Euro608 €718 €862 €804 €152
5.301-5.700 Euro647 €762 €914 €859 €160

Genau wie der Mindestunterhalt ist auch das Kindergeld in den letzten Jahren gestiegen (oder gleich geblieben). Diese Anhebung kompensiert jedoch nicht immer die Erhöhung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle. Dementsprechend müssen die Unterhaltspflichtigen in der Regel trotzdem draufzahlen:

01.01.202501.01.202401.07.202301.01.2022
Kind 1 und 2255 €250 €250 €219 €
Kind 3255 €250 €250 €225 €
Ab Kind 4255 €250 €250 €250 €

Sie können sich den Unterhalt nicht leisten?
Wenn Ihr Selbstbehalt unter den Grenzwert fällt, müssen Sie beweisen, dass Sie nicht mehr zahlen können. Mit einem Anwalt für Scheidungsrecht sind Sie bestens beraten!

Wie kann ein Anwalt Ihnen helfen?

Ein Anwalt für Familienrecht macht immer dann Sinn, wenn der Kindesunterhalt erstmalig festgelegt werden muss oder sich etwas erhebliches an der Lebenssituation verändert. In diesen Fällen ist er Ihr Ansprechpartner, um zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen. Im ersten Schritt muss der Unterhalt festgelegt werden – dazu wird meist die oben gezeigte Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Später kann der Unterhalt auch eingeklagt werden, sollte der Unterhaltsschuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommen.

Eine Scheidung ist häufig mit viel Stress verbunden und es kommt vermehrt zu Streitigkeiten. Damit diese nicht zu Lasten Ihres Kindes gehen, können Sie bei einem Anwalt für Familienrecht an einer Mediation teilnehmen. In diesem geführten Streitgespräch wird versucht gemeinsam eine konstruktive Lösung zu erarbeiten, mit der alle Parteien leben können. Ihr Anwalt berät Sie sowohl zu allgemeinen Fragen bezüglich Scheidung und Unterhalt, als auch zu speziellen bzw. individuellen Problemen!

Streitigkeiten lösen & Mediation vereinbaren!
Besonders der Kindesunterhalt birgt viel Konfliktpotenzial. beanspruchen Sie eine Mediation und versuchen Sie sich konstruktiv zu einigen!

FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2025

Unter Berücksichtigung der individuellen Situation, kann anhand der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Kindesunterhalts für den unterhaltspflichtigen Elternteil aus dem jeweiligen Jahr bestimmt werden.

Der Mindestunterhalt, also der zu leistende Unterhaltsbeitrag, ist  gestiegen. Auch das Kindergeld wurde erneut angehoben.

Die Zahlbeträge des Kindesunterhalts ergeben sich mittels Betrag der Düsseldorfer Tabelle minus des gesamten Kindergeldes bei Volljährigen Kindern bzw. minus der Hälfte des Kindergeldes bei Minderjährigen Kindern.
Picture of Ein Beitrag der juristischen Redaktion
Ein Beitrag der juristischen Redaktion

Unsere juristische Redaktion erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Rechtsthemen zu bieten, die jedoch lediglich eine erste Information darstellen und keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:
Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Familienrecht in unserer Anwaltssuche finden
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Familienrecht in unserer Anwaltssuche finden

[finditoo-listing-email-link]