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Düsseldorfer Tabelle 2021 – Zahlbeträge, Selbstbehalt & mehr

Auch für das Jahr 2021 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Aus dieser können Sie gestaffelt nach Einkommen, Alter / Anzahl der Kinder und dem aktuellen Kindergeld den Kindesunterhalt ablesen. Die Düsseldorfer Tabelle 2021 hat erneut den Mindestunterhalt angehoben, sodass nun bis zu 30 Euro mehr Unterhalt geschuldet werden, als noch im Jahr zuvor (2020). In diesem Beitrag finden Sie die aktuellste Düsseldorfer Tabelle, spannende Trends, alle relevanten Veränderungen und die entsprechenden Zahlbeträge für das Jahr 2021.

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021

Schon seit dem 03.11.2020 steht fest, dass der Mindestunterhalt zum 01.01.2021 erneut steigen wird. Verständlicher ausgedrückt bedeutet das, dass die Unterhaltsbeiträge, die Eltern zu leisten haben, angehoben werden.

Unterhaltspflichtig ist immer der Elternteil nach einer Scheidung, bei dem das Kind nicht wohnt. Dieser Anspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kann eingeklagt werden. Die Düsseldorfer Tabelle hingegen besitzt keine Gesetzeskraft, sondern ist lediglich eine Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Es können einvernehmlich abweichende Regelungen getroffen werden (z.B. in einem Unterhaltsvertrag).

Bei Unsicherheiten und Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser berät Sie individuell und unterstützt Sie zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen. Die Höhe des Selbstbehaltes hängt davon ab, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht:

  • Selbstbehalt für Nichterwerbstätige = 960 Euro pro Monat
  • Selbstbehalt für Erwerbstätige = 1.160 Euro pro Monat

Dieser Betrag umfasst die Wohnkosten und umlagefähige Nebenkosten (sowie Heizung, Strom). Dem Unterhaltspflichtigen darf nicht weniger als dieser Betrag nach der Zahlung des Unterhalts bleiben – andernfalls tritt ein so genannter Mangelfall ein und der Kindesunterhalt wird vermindert, sodass der Selbstbehalt übrig bleibt.

Ein Beispiel:

Sie verdienen 1.250 Euro pro Monat und haben einen Sohn (12 Jahre). Nach Düsseldorfer Tabelle 2021 müssten Sie also einen Unterhalt von 528 Euro pro Monat leisten. Ihnen würden nur 722 € bleiben. Das liegt deutlich unter dem Selbstbehalt. In diesem Fall könnten Sie maximal 90 Euro Unterhalt zahlen - dann bleibt Ihnen genau der vorgeschriebene Selbstbehalt.

Düsseldorfer Tabelle 2021 Übersicht

Die Unterhaltsbeiträge in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021 sind allgemein gestiegen. Mit steigendem Alter erhöht sich auch die prozentuale Anhebung des Unterhalts. Bis zum 5. Lebensjahr lag der Mindestunterhalt bis dato bei 378 Euro – nun sind es 393 Euro. Zwischen dem 5. und 11. Lebensjahr ist der Mindestunterhalt um 18 Euro auf 451 Euro gestiegen. Zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr zahlen Unterhaltspflichtige nun 31 Euro mehr (528 € statt 497 €). Auch die Bedarfssätze für Volljährige sind erneut deutlich gestiegen. Der Selbstbehalt und die Bedarfskontrollbeträge bleiben im Vergleich zum Vorjahr gleich.

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatzBedarfskontroll-
Betrag
bis 1.900 Euro393451528564100960 / 1.160
1.901-2.300 Euro4134745555931051.400
2.301-2.700 Euro4334975816211101.500
2.701-3.100 Euro4525196086491151.600
3.101-3.500 Euro4725426346771201.700
3.501-3.900 Euro5045786767221281.800
3.901-4.300 Euro5356147197681361.900
4.301-4.700 Euro5666507618131442.000
4.701-5.100 Euro5986868038581522.100
5.101-5.500 Euro6297228459031602.200

Allgemein lässt sich ein eindeutiger Trend feststellen: der Kindesunterhalt steigt kontinuierlich, wobei auch teilweise das Kindergeld angehoben wird. Sehen Sie selbst:

Mindestunterhalt01.01.202101.01.202001.01.201901.01.201801.01.2017
0-5 Jahre393369345348342
5-11 Jahre451424406399393
12-17 Jahre528497476467460
ab 18 Jahren564530527527527

Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2021

Aus der oben gezeigten Düsseldorfer Tabelle 2021 lassen sich jedoch nicht die tatsächlichen Unterhaltsbeiträge ableiten. Die dort angegeben Werte müssen noch um die Hälfte des Kindergeldes reduziert werden. Dieses steht nämlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu, wird jedoch dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, in voller Höhe ausgezahlt.

Ausnahme: sobald das Kind volljährig ist, wird das gesamte Kindergeld abgezogen.
Dementsprechend hat auch die Anhebung oder Absenkung des Kindergeldes direkten Einfluss auf den Kindesunterhalt. 2021 bekommen Sie:

  • Für Kind 1 und Kind 2 219 Euro pro Monat
  • Für Kind 3 225 Euro pro Monat
  • Ab Kind 4 250 Euro pro Monat

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2021 für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro283,5341,5418,5345100
1.901-2.300 Euro 303,5364,5445,5374105
2.301-2.700 Euro323,5387,5471,5402110
2701-3.100 Euro342,5409,5498,5430115
3.101-3.500 Euro362,5432,5524,5458120
3.501-3.900 Euro394,5468,5566,5503128
3.901-4.300 Euro425,5504,5609,5549136
4.301-4.700 Euro456,5540,5651,5594144
4.701-5.100 Euro488,5576,5693,5639152
5.101-5.500 Euro519,5612,5735,5684160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2021 für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro280,5338,5415,5339100
1.901-2.300 Euro 300,5361,5442,5368105
2.301-2.700 Euro320,5384,5468,5396110
2701-3.100 Euro339,5406,5495,5424115
3.101-3.500 Euro359,5429,5521,5452120
3.501-3.900 Euro391,5465,5563,5497128
3.901-4.300 Euro422,5501,5606,5543136
4.301-4.700 Euro453,5537,5648,5588144
4.701-5.100 Euro485,5573,5690,5633152
5.101-5.500 Euro516,5609,5732,5678160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2021 ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro268326403314100
1.901-2.300 Euro 288349430343105
2.301-2.700 Euro308372456371110
2701-3.100 Euro327394483399115
3.101-3.500 Euro347417509427120
3.501-3.900 Euro379453551472128
3.901-4.300 Euro410489594518136
4.301-4.700 Euro441525636563144
4.701-5.100 Euro473561678608152
5.101-5.500 Euro504597720653160

Genau wie der Mindestunterhalt ist auch das Kindergeld in den letzten Jahren gestiegen (oder gleich geblieben). Diese Anhebung kompensiert jedoch nicht immer die Erhöhung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle. Dementsprechend müssen die Unterhaltspflichtigen in der Regel trotzdem draufzahlen:

01.01.202101.01.202001.07.201901.01.2019
Kind 1 und 2219204204194
Kind 3225210210200
Ab Kind 4250235235225

Sie können sich den Unterhalt nicht leisten?
Wenn Ihr Selbstbehalt unter den Grenzwert fällt, müssen Sie beweisen, dass Sie nicht mehr zahlen können. Mit einem Anwalt für Scheidungsrecht sind Sie bestens beraten!

Wie kann ein Anwalt Ihnen helfen?

Ein Anwalt für Familienrecht macht immer dann Sinn, wenn der Kindesunterhalt erstmalig festgelegt werden muss oder sich etwas erhebliches an der Lebenssituation verändert. In diesen Fällen ist er Ihr Ansprechpartner, um zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen. Im ersten Schritt muss der Unterhalt festgelegt werden – dazu wird meist die oben gezeigte Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Später kann der Unterhalt auch eingeklagt werden, sollte der Unterhaltsschuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommen.

Eine Scheidung ist häufig mit viel Stress verbunden und es kommt vermehrt zu Streitigkeiten. Damit diese nicht zu Lasten Ihres Kindes gehen, können Sie bei einem Anwalt für Familienrecht an einer Mediation teilnehmen. In diesem geführten Streitgespräch wird versucht gemeinsam eine konstruktive Lösung zu erarbeiten, mit der alle Parteien leben können. Ihr Anwalt berät Sie sowohl zu allgemeinen Fragen bezüglich Scheidung und Unterhalt, als auch zu speziellen bzw. individuellen Problemen!

Streitigkeiten lösen & Mediation vereinbaren!
Besonders der Kindesunterhalt birgt viel Konfliktpotenzial. beanspruchen Sie eine Mediation und versuchen Sie sich konstruktiv zu einigen!

FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2021

Unter Berücksichtigung der individuellen Situation, kann anhand der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Kindesunterhalts für den unterhaltspflichtigen Elternteil aus dem jeweiligen Jahr bestimmt werden.
Der Mindestunterhalt, also der zu leistende Unterhaltsbeitrag, ist signifikant auf eine Erhöhung bis zu 31€ gestiegen. Auch das Kindergeld wurde erneut angehoben.
Die Zahlbeträge des Kindesunterhalts ergeben sich mittels Betrag der Düsseldorfer Tabelle minus des gesamten Kindergeldes bei Volljährigen Kindern bzw. minus der Hälfte des Kindergeldes bei Minderjährigen Kindern.
Picture of Ein Beitrag der juristischen Redaktion
Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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