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Düsseldorfer Tabelle 2019 – Zahlbeträge, Selbstbehalt & mehr

Für das Jahr 2019 gibt es einige Anpassung der Düsseldorfer Tabelle. Das bedeutet konkret für Sie: im Vergleich zum Jahr 2018 steigt der zu leistende Kindesunterhalt. Dabei dient die Düsseldorfer Tabelle 2019 lediglich als Maßstab zur Bemessung des Kindesunterhaltes. Schon seit Jahrzehnten bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Tabelle raus – gestaffelt wird immer nach Nettoeinkommen, Alter des Kindes und Anzahl der Kinder. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich an der Düsseldorfer Tabelle getan hat und wie sich die Anhebung des Kindergeldes zum 01.07.2019 darauf auswirkt…

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2019

Die Düsseldorfer Tabelle des Jahres 2019 tritt am 01.01.2019 in Kraft und sieht einige Änderungen vor:

  • Mindestunterhalt zw. 0-5 Jahren steigt von 348 € auf 354 € (6 Euro mehr)
  • Mindestunterhalt zw. 5-11 Jahren steigt von 399 € auf 406 € (7 Euro mehr)
  • Mindestunterhalt zw. 12-17 Jahren steigt von 467 € auf 476 € (9 Euro mehr)

Außerdem haben sich die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um 5 % erhöht. Die Bedarfssätze der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe wurden sogar um 8 % angehoben. Volljährige sind von diesen Änderungen ausgeschlossen. Der Selbstbehalt liegt bei Nichterwerbstätigen bei monatlich 880 Euro und bei Erwerbstätigen bei 1.080 Euro. Dieser Betrag darf keinesfalls unterschritten werden. Andernfalls kommt es zu einem so genannten Mangelfall, der zur Folge hat, dass der Kindesunterhaltsanspruch sinkt / nur in eingeschränkter Höhe besteht.

Besonderheiten der Düsseldorfer Tabelle 2019

Im Internet finden sich für das Jahr 2019 zwei unterschiedliche Tabellen zu den jeweiligen Zahlbeträgen. Das hängt damit zusammen, dass zum 01.07.2019 das Kindergeld angehoben wird. Dadurch verringern sich die Zahlbeträge um den Betrag, den das Kindergeld angehoben wird. Welche Auswirkungen das genau hat, sehen Sie nach den Zahlbeträgen, die für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2019 und 01.07.2019 gelten… Bei Unsicherheiten und Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser hilft Ihnen bei Unterhalts- und Scheidungsbelangen rechtssicher und kompetent weiter!

Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2019 Übersicht

Um die Düsseldorfer Tabelle richtig auslegen zu können, müssen Sie eigentlich nur zwei Zahlen kennen:

  • Ihr Nettoeinkommen pro Monat
  • Das Alter Ihres Kindes

So können Sie ermitteln, in welcher Höhe Kindesunterhalt – wahrscheinlich – geschuldet ist. Warum wahrscheinlich? Das hängt damit zusammen, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat. Bedeutet: Sie können aus diesen Zahlen keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch ableiten. Einen Anspruch haben Sie nach dem BGB auf “angemessenen Kindesunterhalt” – die Düsseldorfer Tabelle ist ein deutschlandweit akzeptierter, jährlich wechselnder Vorschlag, was eine “angemessene” Zahlung sein könnte / ist. Im Einzelfall kann der Kindesunterhalt aber auch abweichend von der Tabelle festgelegt werden.

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatzBedarfskontroll-
Betrag
bis 1.900 Euro354406476527100880 / 1.080
1.901-2.300 Euro3724275005541051.400
2.301-2.700 Euro3904475245801101.500
2.701-3.100 Euro4084675486071151.600
3.101-3.500 Euro4254885726331201.700
3.501-3.900 Euro4545206106751281.800
3.901-4.300 Euro4825536487171361.900
4.301-4.700 Euro5105856867591442.000
4.701-5.100 Euro5396187248021522.100
5.101-5.500 Euro5676507628441602.200

Wenn Sie im Wechselmodell betreuen, so haben übrigens rechtliche beide Elternteile einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Diese Ansprüche werden aber verrechnet, sodass nur dann Unterhalt geleistet werden muss, sollte ein Elternteil mehr verdienen, als der Andere. 

Kindesunterhalt berechnen

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle (1. Jahreshälfte)

Die Euro-Beträge aus der “normalen” Düsseldorfer Tabelle sind aber nicht die Beträge, die Sie schlussendlich als Unterhalt überweisen müssen. Als Elternteil steht Ihnen nämlich die Hälfte des Kindergeldes zu.

Dieses wird Ihnen jedoch nicht ausgezahlt. Der Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind lebt, bekommt das Kindergeld in voller Höhe. Auch hier wird verrechnet, sodass die Zahlbeträge aus der Düsseldorfer Tabelle wie folgt zustande kommen:

  • Mindestunterhalt aus DD-Tabelle – (Kindergeld / 2) = tatsächlich zu leistender Kindesunterhalt

Die Zahlbeträge für volljährige Kinder ist niedriger, da hier regelmäßig das gesamte Kindergeld subtrahiert wird. Das Kindergeld ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Zum 01. Januar 2019 beträgt das Kindergeld:

  • für Kind Nr. 1 und 2 = 194 Euro,
  • für Kind Nr. 3 = 200 Euro,
  • ab Kind Nr. 4 = 225 Euro.

Daraus ergeben sich die folgenden Zahlbeträge für die erste Jahreshälfte 2019:

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2019 für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro257309379333100
1.901-2.300 Euro 275330403360105
2.301-2.700 Euro293350427386110
2701-3.100 Euro311370451413115
3.101-3.500 Euro328391475439120
3.501-3.900 Euro357423513481128
3.901-4.300 Euro385456551523136
4.301-4.700 Euro413488589565144
4.701-5.100 Euro442521627608152
5.101-5.500 Euro470553665650160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2019 für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro254306376327100
1.901-2.300 Euro 272327400354105
2.301-2.700 Euro290347424380110
2701-3.100 Euro308367448407115
3.101-3.500 Euro325388472433120
3.501-3.900 Euro354420510475128
3.901-4.300 Euro382453548517136
4.301-4.700 Euro410485586559144
4.701-5.100 Euro439518624602152
5.101-5.500 Euro467550662644160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2019 ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro241,5293,5363,5302100
1.901-2.300 Euro 259,5314,5387,5329105
2.301-2.700 Euro277,5334,5411,5355110
2701-3.100 Euro295,5354,5435,5382115
3.101-3.500 Euro312,5375,5459,5408120
3.501-3.900 Euro341,5407,5497,5450128
3.901-4.300 Euro369,5440,5535,5492136
4.301-4.700 Euro397,5472,5573,5534144
4.701-5.100 Euro426,5505,5611,5577152
5.101-5.500 Euro454,5527,5649,5619160

Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2019 (2. Jahreshälfte)

Wie bereits oben angedeutet, wird das Kindergeld zum 01.07.2019 erneut angehoben. Das hat unweigerlich zur Folge, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss. Insgesamt steigt das Kindergeld um 10 Euro pro Monat:

  • 1 + 2 Kind = 204 Euro pro Monat
  • 3. Kind = 210 Euro pro Monat
  • Ab dem 4. Kind = 235 Euro pro Monat
Beispiel: Unterschied zwischen den Jahreshälften

Sie verdienen 2.000 Euro und haben ein Kind im Alter von 3 Jahren. Wert aus Düsseldorfer Tabelle 2019: 372 Euro 01.01.2019: 372 € - (194 / 2) = 275 Euro tatsächlich zu zahlender Unterhalt 01.07.2019: 372 € - (204 / 2) = 270 Euro tatsächlich zu zahlender Unterhalt (5 Euro weniger)

Ihr Ex weigert sich Kindesunterhalt zu zahlen?
Weigert sich ein Elternteil den Unterhalt zu zahlen, können Sie Rechtsmittel einlegen. Gemeinsam mit einem Anwalt kommen Sie zu Ihrem Zuspruch!

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 01.07.2019 für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro252304374323100
1.901-2.300 Euro 270325398350105
2.301-2.700 Euro288345422376110
2701-3.100 Euro306365446403115
3.101-3.500 Euro323386470429120
3.501-3.900 Euro352418508471128
3.901-4.300 Euro380451546513136
4.301-4.700 Euro408483584555144
4.701-5.100 Euro437516622598152
5.101-5.500 Euro465548660640160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 01.07.2019 für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro249301371317100
1.901-2.300 Euro 267322395344105
2.301-2.700 Euro285342419370110
2701-3.100 Euro303362443397115
3.101-3.500 Euro320383467423120
3.501-3.900 Euro349415505465128
3.901-4.300 Euro377448543507136
4.301-4.700 Euro405480581549144
4.701-5.100 Euro434513619592152
5.101-5.500 Euro462545657634160

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 01.07.2019 ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro236,5288,5358,5292100
1.901-2.300 Euro 254,5309,5382,5319105
2.301-2.700 Euro272,5329,5406,5345110
2701-3.100 Euro290,5349,5430,5372115
3.101-3.500 Euro307,5370,5454,5398120
3.501-3.900 Euro336,5402,5492,5440128
3.901-4.300 Euro364,5435,5530,5482136
4.301-4.700 Euro392,5467,5568,5524144
4.701-5.100 Euro421,5500,5606,5567152
5.101-5.500 Euro449,5532,5644,5609160

Wie kann ein Anwalt Ihnen helfen?

Eine Scheidung bedeutet Stress und häufig leider auch Streit. Dabei sollten Sie stets darauf bedacht sein, eine Lösung zu finden, die im Interesse des Kindeswohles ist. Dabei unterstützt Sie Ihr Anwalt für Familienrecht. Lassen Sie sich im Voraus beraten und finden Sie gemeinsam eine individuell passende Lösung. Vor allem dann, wenn der Unterhalt erstmalig festgelegt werden muss, bietet die Düsseldorfer Tabelle einen guten Anhaltspunkt, trifft aber nie eine rechtsverbindliche Aussage. Dementsprechend ist eine zusätzliche anwaltliche Beratung ausgesprochen ratsam. In festgefahrenen Situationen wirkt ein offenes, geführtes Streitgespräch (Mediation) häufig Wunder. Auch wenn Unterhaltszahlungen unberechtigterweise nicht geleistet werden, hilft Ihnen Ihr Anwalt Ihren Anspruch – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen.

Individuelle Mediation vereinbaren!
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FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2019

Mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, erhöht sich der Mindestunterhalt in den Altersstufe um zwischen 6€ und 9€.
Die Bedarfssätze der jeweiligen Einkommensgruppen erhöhen sich um 5% bzw. 8%.
Als Besonderheit für das Jahr 2019 gilt die Anhebung des Kindergeldes ab der 2. Jahreshälfte.
Picture of Ein Beitrag der juristischen Redaktion
Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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