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Trennungsjahr beantragen | Voraussetzung, Ablauf & Kosten

Laut dem §1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Eheleute für mindestens ein Jahr Tisch und Bett trennen, bevor es möglich ist, eine Scheidung einzureichen. Der Sinn hinter dieser Regelung liegt darin, dass sich die Eheleute im Rahmen des Trennungsjahres darüber klar werden sollen, ob sie ihre Ehe wirklich endgültig beenden wollen – oder eine Chance auf eine Versöhnung sehen. Erst dann, wenn das Trennungsjahr vollzogen wurde, sieht auch das Familiengericht die Ehe wirklich als gescheitert an und die Eheleute können offiziell Scheidung einreichen. Ehegatten müssen direkt nach der Trennung also das Trennungsjahr beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage: Warum muss man ein Trennungsjahr beantragen?

Der Gesetzgeber schreibt im §1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, dass die einjährige Trennung als Vermutung des Scheiterns der Ehe angesehen wird. Diese Vermutung ist grundsätzlich zu erfüllen, bevor eine rechtswirksame Trennung in Form einer Scheidung erfolgen kann.

Erst nach Ablauf des Trennungsjahres ist die Ehe als gescheitert zu betrachten und es ist möglich, die Scheidung zu vollziehen. Die Endgültigkeit der Scheidung ist schließlich nicht von der Hand zu weisen. Viele Ehen scheitern vorschnell.

Daher soll das Trennungsjahr den beiden Ehegatten dabei helfen, sich darüber klar zu werden, ob die Ehe wirklich keinen Bestand mehr hat. Einige Paare empfinden das Trennungsjahr als überflüssig. Dabei wird jedoch gerne übersehen, dass die Zeit durchaus sinnvoll nutzbar ist. Es lassen sich viele Punkte klären, was dazu beiträgt, dass das spätere Scheidungsverfahren schneller und nicht selten sogar einvernehmlich vollzogen werden kann.

Voraussetzung für den Beginn des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr beantragen ist grundsätzlich eine umgangssprachliche Formulierung. Generell ist es in der Realität so, dass das Trennungsjahr dann beginnt, wenn ein Ehepartner das Ende der Beziehung formuliert. Allerdings hat die Trennung vor Gericht nur dann Bestand, wenn diese auch gelebt wird. Das bedeutet also, dass die Eheleute getrennt leben müssen.

Dokumentieren Sie das Trennungsdatum!

Sinnvoll ist es, den Trennungswunsch schriftlich zu formulieren und mitsamt Trennungsdatum dem Ehegatten zukommen zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Trennung genügt das unterschrieben Dokument. Sollte der Partner jedoch nicht einverstanden sein, kann es Sinn machen, einen Anwalt für Familienrecht zu beantragen und ein offizielles Schreiben aufzusetzen.

Man muss dabei kein Trennungsjahr beantragen. Allerdings ist es empfehlenswert, wenn der Trennungstermin schriftlich festgehalten und von beiden Eheleuten bestätigt wird. Denn das genaue Datum muss im Scheidungsantrag angegeben werden. Noch wichtiger ist die Dokumentation der Trennung, wenn diese nicht einvernehmlich stattfand. Es kann durchaus vorkommen, dass der scheidungsunwillige Ehepartner die Scheidung hinauszögern will und daher behauptet, es hätte keine Trennung gegeben. In solchen Fällen muss der Ehegatte, der sich getrennt hat, das Gegenteil beweisen.

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Ablauf Trennungsjahr beantragen & Trennungsphase

Vor einer Scheidung sollen Eheleute ein Jahr getrennt leben. Getrennt leben bedeutet in diesem Fall, dass es keine häusliche Gemeinschaft laut §1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gibt. Beide Partner müssen getrennte Wege gehen. Natürlich ist es erlaubt, Kontakt zu haben. Aber nicht mehr als Ehepaar. Um das Trennungsjahr richtig zu begehen, sollte ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Dann gibt es keinen Zweifel daran, dass das Trennungsjahr erfolgreich absolviert wurde.

Trennungsjahr in einem gemeinsamen Haushalt

Unter Umständen ist es rein finanziell nicht möglich, eine eigene Wohnung anzumieten. Soll das Trennungsjahr im eigenen Haus oder aber in der bisherigen Wohnung durchlaufen werden, spielen einige Faktoren eine Rolle. Für die häusliche Trennung müssen sämtliche Räume gerecht aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss dabei über ein eigenes Schlafzimmer verfügen. Es kann aber auch die Couch als Schlafstätte genutzt werden. Badezimmer sowie Küche werden weiterhin gemeinsam genutzt. Das Wohnzimmer ist allerdings kein offizieller Gemeinschaftsraum.

Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehegatten

Noch wichtiger ist der wirtschaftliche Aspekt. Ab der Trennung darf keine gemeinsame Haushaltskasse mehr bestehen. Die Ehepartner müssen wirtschaftlich unabhängig voneinander agieren. Und es dürfen auch keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Das bezieht sich beispielsweise auf das Zubereiten von Mahlzeiten und das Waschen von Wäsche. In diesem Zusammenhang ist also zu klären, wer die anfallenden Kosten für das Haus oder die Wohnung übernimmt.

Sonderfall: Kinderbetreuung & Aktivitäten als Familie

Unter dem Strich ist es so, dass ab dem Moment der Trennung jeder Ehegatte alleine für sich verantwortlich ist. Es gibt keinerlei Gemeinsamkeiten mehr und auch die Freizeit wird getrennt voneinander verbracht. Etwas schwieriger gestaltet sich das Trennungsjahr in einem gemeinsamen Haushalt, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Denn Kinder können die Konsequenzen einer Trennung oftmals nicht nachvollziehen. Dabei ist es wichtig, den Kindern zu vermitteln, dass die Eltern fortan nicht mehr zusammenleben werden. Gemeinsame Mahlzeiten sowie Ausflüge der Ehegatten gemeinsam mit den Kindern sind im Trennungsjahr nur erlaubt, soweit sie sich im Rahmen des Umgangsrechtes bewegen. Es ist zudem festzulegen, welcher Ehepartner welche Aufgaben der Kinderversorgung übernimmt.

Bedenken Sie in jedem Fall!

Das Oberlandesgericht Köln hat am 07.12.2012 (AZ 4 UF 182/12) beschlossen, dass das Trennungsjahr nicht gilt, wenn die Ehefrau weiterhin einkauft, wäscht und kocht. Und sich dazu das Ehebett gemeinsam mit dem Ehemann teilt. Auch dann nicht, wenn die Ehepartner nur nebeneinander liegen.

Trennungsjahr beantragen & sinnvoll nutzen

Nach einer Trennung und insbesondere bei einer Scheidung gibt es viele Punkte, die Eheleute klären müssen. Unterhalt, Vermögensangelegenheiten, Umgangsrecht der Kinder. Genau diese Punkte können im Trennungsjahr geregelt werden. Dabei macht es Sinn, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verfassen, die notariell beglaubigt wird.

Kontenklärungsantrag & Versicherungen

Im Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen. Damit das auch funktioniert, benötigt das Familiengericht die Informationen der Rentenversicherungsträger. Dafür ist eine vorherige Kontenklärung der Ehegatten nötig. Diese Klärung kann schon bei dem Einreichen des Scheidungsantrages durchgeführt werden, was das spätere Scheidungsverfahren beschleunigt. Zudem haben Ehegatten oftmals verschiedene gemeinsame Versicherungen. Diese können ab dem Moment der Trennung auch gekündigt werden. Das spart unter dem Strich oftmals bares Geld.

Aufteilung von Wohnung & Hausrat

Ob die Ehegatten eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus bewohnen, spielt keine Rolle. Am Ende bleibt die Frage, wer die Wohnung übernimmt und wer auszieht. Das sind Punkte, die ebenfalls im Trennungsjahr geklärt werden können. Zumal hierfür auch oftmals eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden muss. Mit der Aufteilung des Hausrates muss übrigens nicht bis zur Scheidung gewartet werden. Im Trennungsjahr gibt es dafür genügend Zeit. Die Ehepartner können in Ruhe überlegen, wer welchen Hausrat bekommt.

Umgangsregelungen vereinbaren

Wenn Kinder aus der Ehe entsprungen sind, sollte während des Trennungsjahres auch über das Sorgerecht und den Umgang gesprochen werden, damit es bei der Scheidung in diesem Punkt nicht zu Streitereien kommt. Hierbei bietet es sich an, schon im laufenden Trennungsjahr für alle annehmbare Umgangsregelungen zu vereinbaren und diese zur neuen Routine werden zu lassen.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht Sie bei der Beantragung des Trennungsjahres unterstützen?

Trennung und Scheidung – diese komplexen Sachverhalte stellen viele Betroffene vor große Hürden. Wenn eine Ehe scheitert, dann ist das eine emotionale Achterbahnfahrt. Die meisten Ehegatten wissen gar nicht, was die nächsten Schritte sind. Sobald das Trennungsjahr eingeleitet ist, gibt es jedoch viel zu beachten und zu erledigen. Immerhin muss dann auch bald schon der Scheidungsantrag gestellt werden. Ein Anwalt für Familienrecht kann schon bei dem Beginn des Trennungsjahres als Unterstützung fungieren. Er hilft dabei, die Trennung offiziell zu dokumentieren, damit es bei dem Scheidungstermin zu keinen Ungereimtheiten kommt.

Sollte ein Partner die Trennung nicht akzeptieren, ist es umso wichtiger, auf einen Fachanwalt für Familienrecht zu setzen. Er kann ein offizielles Schreiben anfertigen und dem trennungsunwilligen Ehegatten zukommen lassen. Auf diese Weise ist das Trennungsjahr dann offiziell nachgewiesen. Auch nach dem Trennungsjahr ist ein Anwalt eine wesentliche Stütze, wenn es um die Scheidung geht. Suchen Sie nach anwaltlicher Unterstützung für das Trennungsjahr oder die Scheidung, dann profitieren Sie von einem Anwalt für Familienrecht, der Ihnen in allen Belangen beratend und unterstützend zur Seite steht.

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FAQ: Trennungsjahr beantragen

Niemand muss ein Trennungsjahr beantragen. Es reicht vollkommen, wenn das Datum der Trennung schriftlich festgehalten wird. Das genügt dem Gericht in den meisten Fällen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Ehegatten ab der Trennung getrennt leben. Weswegen es sinnvoll ist, Tisch und Bett zu trennen. Das kann unter Umständen aber auch in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus erfolgen. Dabei ist aber wichtig, wirklich eine strikte Trennung durchzuführen.
Bei sogenannten Härtefällen besteht das Gericht nicht auf die Einhaltung eines Trennungsjahres. Allerdings muss es sich bei einer Härtefallscheidung um triftige Gründe handeln. Diese Scheidung wird auch als Einzelfallentscheidung behandelt.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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