Auf Dauer lässt sich eine Teilungsversteigerung also nicht verhindern. Es kann jedoch sein, dass die Miteigentümer im Laufe der Zeit doch noch zu anderen Lösungen finden und keine Versteigerung mehr stattfinden muss. Für den Antragsgegner besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Beitritt zur Teilungsversteigerung zu beantragen. Vergessen Sie nicht, Ihrem Gatten spätestens 4 Wochen vor der Versteigerung von Ihrem Beitritt zu berichten. Durch einen Beitritt können Sie mehr Mitspracherecht für das Verfahren erlangen – Sie sind dann sozusagen in der gleichen Rolle wie der Antragsteller und müssen bei Entscheidungen, die für das Verfahren relevant sind, ebenfalls befragt werden.
Kosten der Teilungsversteigerung im Zuge einer Scheidung
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Antragskosten, den Verfahrenskosten, den Kosten für das Gutachten, den Anwaltskosten, wie auch den Gerichtskosten und den Kosten für die Bekanntmachung des Versteigerungstermins durch Inserate. Die Verfahrenskosten für eine Teilungsversteigerung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Sie werden vom Erlös aus dem Verkauf abgezogen.
Die Verfahrenskosten hat jeder Beteiligte zu tragen – jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen Anteil an der Immobilie. Sollte derjenige, der eine Teilungsversteigerung beantragt hat, den Antrag wieder zurückziehen, so muss er die Kosten alleine tragen – ebenso dann, wenn die Versteigerung nicht gelingt. Die Kosten, die für das Gutachten entstehen, müssen eventuell schon davor vom Antragsteller bezahlt werden. Auch ein Vorschuss für die Gerichtskosten ist zu zahlen. Insgesamt müssen Sie mit mehreren 1000 Euro rechnen.
Mögliche Alternativen zur Teilungsversteigerung
Da eine Versteigerung sehr riskant ist und sich meist eher ungünstig für die Beteiligten auswirkt, sollten Sie versuchen, andere Lösungen zu erarbeiten. Natürlich kommt es immer darauf an, wie Ihre Situation genau aussieht und was Ihre Anliegen sind. Wenn Sie weiterhin in der Immobilie wohnen möchten, können Sie Ihren Partner darum bitten, dass er Ihnen seine Anteile an dem Objekt verkauft – vorausgesetzt natürlich, Sie können sich dies auch leisten.
Ansonsten wäre ein Verkauf der gesamten Immobilie auch eine Möglichkeit. Auch eine Vermietung käme in Frage. Bei einem Haus könnte man sich überlegen, ob es sich so ausbauen lässt, dass zwei getrennte Wohneinheiten entstehen. Eine weitere Lösung könnte sein, die Eigentumsanteile an gemeinsame Kinder zu überschreiben. Wenn eine alternative Lösung aufgrund starker Konflikte mit Ihrem Partner jedoch nicht in Sicht ist, können Sie versuchen, ob eine Mediation Sie beide bei der Lösungsfindung unterstützen kann. Vielleicht schaffen Sie es auch, Ihrem Partner klar zu machen, dass eine vernünftige Lösung auch in seinem Interesse ist. Denn aus einer Teilungsversteigerung geht man selten als Gewinner hervor und man hat schlussendlich gar keine Möglichkeiten mehr, über die Zukunft der Immobilie und den entsprechenden Gegenwert zu entscheiden.
So kann ein Anwalt für Familienrecht sie unterstützen
Wenn Sie sich gerade in einer Streitsituation mit Ihrem Ehepartner befinden und eine Teilungsversteigerung Ihrer Immobilie droht, sollten Sie das Gespräch mit einem Anwalt suchen, um sich ausführlich alle damit zusammenhängenden Faktoren zu informieren. So kann auf Ihre individuelle Situation eingegangen werden und Sie erhalten eine detaillierte Gegenüberstellung der unterschiedlichen Möglichkeiten. Sie können sich so auch schon einmal einen Überblick über die durch ein Versteigerungsverfahren anfallenden Kosten machen. Möchten Sie einer Teilungsversteigerung entgegenwirken, dann kann Ihr Anwalt Sie dabei unterstützen, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, um doch noch eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Partner zu erreichen.
Fundierten Ratschlägen eines Juristen wird oftmals mehr Vertrauen geschenkt. Wenn Ihr Partner sich also möglichen Kompromissen verschließt, kann es hilfreich sein, diesem die anwaltliche Einschätzung darzulegen und somit zu zeigen, dass es vernünftigere Wege gibt, wie mit der Situation umgegangen werden kann. Kommen Sie dennoch nicht an einer Teilungsversteigerung umhin, kann Ihr Anwalt Ihnen gegebenenfalls helfen, das Verfahren zu verzögern zu einer fairen Auszahlung des Ihnen zustehenden Erlöses zu kommen.