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Scheidungsurkunde § Rechtslage, Bedeutung & mehr

Die Scheidungsurkunde ist der amtliche Nachweis für eine vollzogene Scheidung in Deutschland. Mit diesem amtlichen Dokument zum Nachweis der Ehescheidung endet das gerichtliche Scheidungsverfahren offiziell. Im nun folgenden Artikel, wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Bedeutung der Scheidungsurkunde zukommt, wofür dieses Dokument benötigt wird und was Sie tun können, wenn Sie das Scheidungsurteil verloren haben.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage der Scheidungsurkunde

Das deutsche Scheidungsrecht regelt zahlreiche Abschnitte im Verlauf einer Scheidung sehr detailliert und unterscheidet zum Ende des Scheidungsverfahrens hin zwischen dem Scheidungsbeschluss – der am Ende der letzten Verhandlung vor Gericht ergeht – und der sogenannten Scheidungsurkunde. Letztere ist der amtliche Nachweis über die vollzogene und rechtskräftige Scheidung.

Der Gesetzgeber regelt mitunter im Familienrecht über den §46 FamFG, dass nach Abschluss des Scheidungsverfahrens den Beteiligten ein Rechtskraftzeugnis erteilt wird. Darüber hinaus regelt der §148 FamFG dass die Wirksamkeit der im Verfahren getroffenen Entscheidungen erst mit Erteilung der Rechtskraft eintritt.

Bedeutung des Scheidungsurteils

Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens überwiegen oftmals emotionale Beweggründe. Nicht selten sind die nun geschiedenen Eheleute froh, die Scheidung endlich hinter sich zu haben. Rein rechtlich gesehen, ist die Scheidung jedoch noch nicht abgeschlossen. Denn der Scheidungsbeschluss gilt nicht als Nachweis über die Auflösung der Ehe. Hierfür braucht es den Rechtskraftvermerk und somit die offizielle und amtliche Scheidungsurkunde, die im Übrigen von Amtswegen – also ohne Zutun der Beteiligten – vom zuständigen Familiengericht ausgestellt und versendet wird.

Rechtskraft und Wirksamwerden der Scheidung

Die Rechtskraft tritt erst dann ein, wenn der Beschluss von beiden Beteiligten unwiderruflich akzeptiert wurde. Rechtskräftige Scheidung heißt nämlich, dass diese nicht mehr angefochten werden kann. Das kann schon direkt nach der Verkündung des Beschlusses eintreten, wenn beide Beteiligten dies wünschen und ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichten. Ansonsten erhält man den Beschluss noch einmal per Post und hat dann einen Monat lang Zeit diesen zu prüfen und Rechtsmittel abzuwägen, bevor die Rechtskraft automatisch mit Ablauf dieser 4-wöchtigen Frist eintritt. Den genauen Ablauf und welche Einflussmöglichkeiten Sie haben, können Sie unserem Artikel Rechtskräftige Scheidung entnehmen.

Kein Scheidungsurteil bei Rechtsmittel

Bedenken Sie, erhebt einer der Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses binnen der 4-wöchtigen Frist ein Rechtsmittel, so wird die Ausstellung der Scheidungsurkunde ausgesetzt. Erst wenn keine Rechtsmittel mehr erhoben werden (können) fertigt das Familiengericht die Scheidungsurkunde aus.

Scheidungsurkunde – das gültige Scheidungsurteil

Nun, da die Scheidung rechtskräftig geworden ist, erhalten Sie die Scheidungsurkunde. Dieses rechtsgültige Scheidungsurteil ist dem schriftlichen Beschluss, welchen die Beteiligten nach dem letzten Scheidungstermin erhalten haben, sehr ähnlich. Sie verfügt aber zusätzlich über eine Stempelung: den Rechtskraftvermerk. Dieser zeigt das Datum an, seit wann Ihre Scheidung wirksam ist. Mit diesen Dokument können Sie von nun an nachweisen,  dass Sie geschieden sind. Es ist auf jeden Fall ratsam, das in Form der Scheidungsurkunde ausgestellte Scheidungsurteil gut aufzubewahren – es kann nämlich in einigen Situationen vorkommen, dass diese von Ihnen gefordert werden. Bevor wir genauer darauf eingehen, wäre noch erwähnenswert, dass es die Scheidungsurkunde wiederum in zwei verschiedenen Ausführungen gibt, die da wären:

  • Teilausfertigung des Scheidungsbeschluss
    Diese erhalten Sie automatisch, nachdem die Rechtskraft der Scheidung eingetreten ist. Wenn Sie einen Nachweis benötigen und nach Ihrer Scheidungsurkunde gefragt werden, so ist damit in den meisten Fällen dieses Dokument gemeint. Es beinhaltet den Gerichtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Diese Teilausfertigung enthält keine Begründung der Entscheidung.
  • Komplette Fassung des Scheidungsurteils 
    In seltenen Fällen kann es sein, dass die Teilausfertigung als Nachweis nicht ausreicht. Möchte man zum Beispiel, dass die Scheidung im Ausland anerkannt wird, benötigt man die komplette Ausfertigung des Beschlusses – also mit Begründung und Rechtskraftvermerk. Diese bekommt man nur, wenn man sie beim Gericht beantragt

Wann erhalte ich die Scheidungsurkunde?

Das Gericht stellt die Scheidungsurkunde erst dann aus, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Sie sollten sich im Anschluss noch auf eine Wartezeit von etwa 6 Wochen einstellen bis Sie die Zusendung erhalten.

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Wofür benötigt man die Scheidungsurkunde?

Im Allgemeinen dient die Scheidungsurkunde als Nachweis des Personenstandes. Also als amtlicher Beweis dafür, dass man geschieden ist. Ein solcher Nachweis kann in einigen Lebenslagen nötig sein. Ob im direkten Anschluss an die Scheidung oder Jahre später, das Scheidungsurteil wir mitunter in folgenden Situationen benötigt:

  • Für eine Namensänderung nach der Scheidung (um den Ledig Namen anzunehmen)
  • Als Nachweis für die Ehefähigkeit bei erneuter Heirat
  • Für den Wechsel der Steuerklasse und die Neuberechnung der Einkommensverhältnisse oder die Anpassung von Sozialleistungen
  • Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Unterhaltsvorschüssen
  • Als Nachweis, dass keine Verpflichtungen gegenüber dem damaligen Partner mehr bestehen. Im Todesfall wäre es zum Beispiel der Ehepartner, der die Kosten für die Bestattung zu tragen hat. Hier dient die Scheidungsurkunde für das Bestattungsunternehmen als Nachweis, dass dies nicht zutrifft.

Zudem kann es nötig werden, das Scheidungsurteil gegenüber Versicherungen, Banken oder sonstigen Vertragspartnern vorzulegen, um die in der Ehe gemeinsam abgeschlossenen Verträge der Scheidungsfolgenvereinbarung entsprechend abzuändern. Hierbei sollte in jedem Fall zudem bedacht werden, dass Bürgschaften und Kreditverpflichtungen nur im Einvernehmen mit zB. der Bank verändert werden können. Das Scheidungsurteil alleine garantiert nicht, dass die Ausfallbürgschaft für einen Kredit aufgelöst wird.

Zum Nachweis der Scheidung im Ausland

Wie bereits erwähnt wurde, müssen Sie in einigen Fällen die Scheidungsurkunde in kompletter Fassung vom Gericht beantragen. Das kann zutreffen, wenn Sie möchten, dass Ihre Scheidung auch im Ausland anerkannt wird oder wenn Sie im Ausland geschieden wurden und nun in Deutschland einen Nachweis benötigen. Welche Dokumente erforderlich sind, damit Ihre Scheidung von einem anderen Land anerkannt wird, sollten Sie am besten vorab in der jeweiligen Landesbehörde erfragen – Nicht alle Länder haben dieselben Vorgaben diesbezüglich.

Wenn die Landessprache eine andere ist als die, auf welcher Ihre Scheidungsurkunde ausgestellt wurde, müssen Sie sie auf jeden Fall das Scheidungsurteil übersetzen lassen. Wenden Sie sich dafür am besten an einen öffentlich vereidigten Übersetzer. Um die Echtheit der Urkunde zu bestätigen, muss diese durch eine sogenannte Apostille beglaubigt werden. In manchen Ländern kann sich die Anerkennung etwas komplizierter gestalten und es sind zusätzliche Schritte erforderlich. Für weiterführende Informationen zu diesem Thema, lesen Sie auch unseren Artikel Internationale Scheidungen.

Scheidungsurteil verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Urkunde verloren haben und eine neue Ausfertigung Ihres Scheidungsurteils benötigen, können Sie sich an das Familienreicht, das für Ihre Scheidung zuständig war, wenden. Dieses wird Ihnen die Urkunde erneut ausstellen. Dafür fallen jedoch Gebühren an: Rechnen Sie mit ungefähr 25 Euro. Außerdem kann es ziemlich lange dauern, bis Sie die neue Ausfertigung der Urkunde erhalten. Wenn Ihr Gericht stark ausgelastet ist, kann das sogar ein halbes Jahr lang dauern. Um die Wartezeit zu verkürzen, können Sie dem Familiengericht das Aktenzeichen des Verfahrens mitteilen. Wenn es schnell gehen soll und Ihr Ex-Mann damit einverstanden ist, können Sie sich sein Scheidungsurteil ausleihen und eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Wenden Sie sich dazu an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde. Bedenken Sie jedoch, dass diese Kopie nicht in allen Fällen als Nachweis ausreicht.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Auch wenn Ihr Scheidungsverfahren mit der Austeilung der Scheidungsurkunde am Ende angelangt ist: Im Einzelfall kann es auch an dieser Stelle durchaus noch sinnvoll sein, die Hilfe eines erfahrenen Juristen in Anspruch zu nehmen. So kann der Scheidungsanwalt zum Beispiel Sie dabei unterstützten, bei hoher Auslastung des Familiengerichts, das Scheidungsurteil dennoch ehest möglich zu erhalten. Zudem kann der Anwalt Sie bei den nach der Scheidung nötigen Schritten beraten und begleiten. Wo und wann muss das Scheidungsurteil im Original oder in Kopie vorgelegt werden? Ihr Anwalt weiß die Antwort. Selbst wenn sie Ihre Scheidungsurkunde verloren haben, kann der Anwalt Sie bei der Beantragung einer Zweitausfertigung unterstützen und so, womöglich lange Wartezeiten bei Gericht zumindest etwas beschleunigen.

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FAQ: Scheidungsurkunde

Das Verfahrensende wird mit dem Scheidungsbeschluss eingeleitet: Das Gericht spricht die Scheidung aus und verkündet auch die Entscheidungen zu den Scheidungsfolgen, die Bestandteil des Prozesses waren („Scheidungsbeschluss“). Dieser Beschluss wird dann zugesandt – Doch gültig ist die Scheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Man kann den Beschluss dann noch 1 Monat lang anfechten – oder ausdrücklich auf diese Möglichkeit verzichten („Rechtsmittelverzicht“). Erst dann, wenn klar ist, dass die Entscheidungen nicht mehr angefochten werden, wird die Scheidung wirksam („rechtskräftig“).

Auch die Scheidungsurkunde ist eine Form des Scheidungsbeschlusses. Doch der wichtige Unterschied besteht darin, dass die Urkunde erst dann ausgestellt wird, wenn die Scheidung endgültig vollzogen ist. Daher wird ausschließlich die Scheidungsurkunde als Nachweis der Scheidung akzeptiert. Sie enthält einen Rechtskraftvermerk, der anzeigt, seit wann die Scheidung rechtsgültig ist.

Sie benötigen diese, um Ihren Personenstand nachzuweisen. Das kann unter anderem dann erforderlich sein, wenn Sie Ihren Familiennamen, der vor der Ehe bestand, wiederherstellen möchten oder wenn Sie wieder eine Ehe eingehen möchten. Sie sollten die Scheidungspapiere auf alle Fälle sorgfältig aufbewahren, damit sie sie schnell zur Hand haben – es können immer wieder Situationen eintreten, in denen Sie sie benötigen. Auch einige finanzielle Angelegenheiten erfordern einen Nachweis Ihrer Scheidung. Bedenken Sie, dass Sie in manchen Fällen eine komplette Ausfertigung der Urkunde benötigen – beispielsweise wenn Ihre Scheidung im Ausland anerkannt werden soll. Um diese zu bekommen, müssen Sie sie beim Gericht anfordern.

Sobald die Rechtskraft der Scheidung eingetreten ist, wird Ihnen die Scheidungsurkunde zugestellt.
Das kann noch eine Wartezeit von 6 Wochen oder mehr nach Ablauf der Beschwerdefrist in Anspruch nehmen.

Gegen eine Gebühr von ca. 25 Euro können Sie ein neues Exemplar vom Familiengericht erhalten, welches Sie geschieden hat. Das kann jedoch mit ziemlich langen Wartezeiten verbunden sein. Am besten ist es, wenn Sie Ihren ehemaligen Ehegatten darum bitten, Ihnen das Aktenzeichen des Verfahrens mitzuteilen. Dieses kann man der Scheidungsurkunde entnehmen. Auf diese Weise können Sie die Dauer etwas verkürzen. In vielen Fällen reicht es zum Nachweis auch aus, wenn Sie eine beglaubigte Kopie der Scheidungspapiere vorzeigen. Diese können Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde anfertigen lassen.

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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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