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Scheidungs­folgen­vereinbarung § Inhalt, Kosten & mehr

Wer sich im Einvernehmen scheiden lassen möchte, sollte bereits vor dem Scheidungsantrag eine Scheidungs­folgen­verein­barung aufsetzen. In dieser Vereinbarung werden die Folgen der Scheidung und deren Regelung festgehalten. Die Ehegatten vereinbaren also wie Aspekte wie der Unterhalt, Kinderbelange oder der Versorgungsausgleich nach der Scheidung gehandhabt werden. Im nun folgenden Artikel widmen wir uns dem Inhalt, den Vorteilen aber auch den Besonderheiten und Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Gemäß dem deutschen Familienrecht (geregelt im Teil 4 des Bürgerlichen Gesetzbuch BGB), muss im Zuge eines Scheidungsverfahrens eine Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen gewährleistet wird. Die Folgen der Scheidung beziehen sich hierbei, auf die Zeit nach der Auflösung der Ehe und umfassen in der Regel:

Wer vereinbart die Scheidungsfolgen?

Grundsätzlich muss bei der Frage, wer die Scheidungsfolgen bestimmt, unterscheiden ob es zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Eheleuten kommt oder ob die Scheidungsfolgen durch das Gericht im Zuge des Scheidungsverfahrens geregelt werden. Spricht man also von einer Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung, so kann man immer davon ausgehen, dass diese Regelung der Scheidungsfolgen im Einvernehmen zwischen den Eheleuten getroffen wurde.

Vorteile der Scheidungsvereinbarung

Natürlich könnte man sich nach dem Scheidungsantrag zurück lehnen und alle Folgen der Scheidung im Zuge des Scheidungsverfahrens regeln lassen. Allem voran wenn gemeinsame Lösungen nur noch schwerlich möglich sind, bietet sich das zum Teil sogar an. Doch dies wirkt sich nicht nur auf die Dauer sondern auch die anfallenden Kosten der Scheidung aus. Die Scheidungsvereinbarung bietet hier nicht nur die Möglichkeit eine Scheidung zu beschleunigen, sondern auch die Scheidungskosten zu senken. Je mehr Folgen in der Vereinbarung im einvernehmen der Ehegatten geregelt werden, um so weniger muss vor Gericht erstritten werden. Die Vorteile der Scheidungsfolgenvereinbarung sind somit:

  • Beschleunigung des Scheidungsverfahrens
  • Vermeidung von unnötigen Scheidungskosten
  • Möglichkeit klarer Verhältnisse
  • Reduktion des Konfliktpotenzials
  • Weniger emotionaler Druck

Allem voran bei einer Scheidung mit Kindern, raten Experten dazu, sich so weit wie nur irgend möglich im Einvernehmen zu einigen. Denn dies führt dazu, dass Kinder weniger emotionalen Druck erleiden und leichter mit der neuen Lebenssituation umzugehen lernen. Zum Wohle des Kindes, sollten Eltern also versuchen, eine gemeinsame Regelung für alle relevanten Folgen der Scheidung zu finden und im “Guten” auseinander zu gehen.

Abgrenzung zum Ehevertrag

Grundsätzlich können die Scheidungsfolgen schon lange vor der Trennung geregelt werden. Denn mit einem Ehevertrag kann nicht nur der eheliche Güterstand bestimmt und geregelt werden, sondern auch wichtige Folgen im Falle einer Scheidung. Jedoch gilt es klar zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang ehevertragliche Regelungen bestehen und ob diese umfassend genug sind, um eine Scheidungsvereinbarung zu ersetzen. Sollte ein Ehevertrag bestehen, so sollte dieser von einem Anwalt für Familienrecht geprüft werden, um festzustellen ob die vereinbarten Regelungen zulässig und umfassend genug sind oder eine gesonderte Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt wird.

Wann wird die Vereinbarung aufgesetzt?

Sobald die Eheleute mit dem Gedanken spielen sich scheiden zu lassen, sollten die Formalitäten für die Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Meist wird die Scheidungs­vereinbarung vor dem Scheidungstermin aufgesetzt. Jedoch ist es auch möglich, eine Scheidungs­folgen­vereinbarung nach der Scheidung noch nachträglich, beispielsweise ein Jahr nach der Scheidung, zu vereinbaren. Hiervon ist jedoch abzuraten, da im Falle dann auftretenden Konflikten nur noch schwerlich eine faire Regelung getroffen werden kann.

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Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung

In der Vereinbarung der Ehegatten bezüglich der Folgen der Scheidung werden grundsätzlich alle Aspekte, die sich durch die Scheidung verändern oder neu hinzukommen geregelt. Oftmals denkt man hierbei zunächst einmal an Unterhaltsansprüche und an die Regelung des Sorge- oder Besuchsrechts. Doch eine Scheidung verändert nicht nur das Leben der gemeinsamen Kinder oder die finanziellen Verhältnisse, sondern viele weitere Aspekte die im Zuge der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden müssen. Folgende Scheidungsfolgen können somit zum Inhalt der Scheidungsvereinbarung werden:

  • Unterhaltsansprüche
  • Verbleib der Ehewohnung
  • Hausratsverteilung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
  • Vermögensaufteilung inkl. Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich und Rentenausgleich
  • gemeinsame Zahlungsverbindlichkeiten (Schulden)

Beinhaltet die Vereinbarung zudem eine der folgenden Scheidungsfolgen, dann ist grundsätzlich eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung notwendig:

  • Aufhebung eines Testaments, Erb- oder Pflichtteilsverzicht.
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensübertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen
  • Versorgungsausgleich (Durchführung, Änderung, Verzicht)
  • Zugewinnausgleich (Änderung, Durchführung, Verzicht)
  • Güterstandänderung
  • Zwangsvollstreckung nicht bezahlter Forderungen aus der Trennungs­vereinbarung oder Scheidungs­folgen­vereinbarung.

Formvorschriften für Scheidungsvereinbarungen

Häufig werden Folgenverein­barungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung mündlich getroffen, jedoch sind diese bei Unstimmigkeiten schwer vor Gericht nachweisbar und durchsetzbar. Per Gesetz sind einige Regelungen der Scheidungs­folgen­vereinbarung zudem auch formbedürftig. Hierbei ist die vorgesehene Form eine notarielle Beurkundung der Scheidungs­folgen­vereinbarung. Die nachfolgenden Vereinbarungen sind formbedürftig:

  • Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
  • Übertragung von Immobilien
  • Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, der bereits vor Ausspruch der Scheidung bezogen werden soll.
Wann gilt die Formvorschrift?

Sollten mehrere Scheidungsfolgen geregelt werden gilt grundsätzlich, dass bereits eine einzige formbedürftige Scheidungsfolge (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) die Formbedürftigkeit des gesamten Dokuments fordert. In diesem Fall ist eine Beurkundung somit zwingend nötig.

Sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung vor, ist es im Übrigen auch möglich, die Scheidungs­folgen­vereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren zu lassen. Wird die vorgegebene Form der Scheidungs­folgen­vereinbarung nicht beachtet, ist sie im Ernstfall null und nichtig. Das heißt, man kann die Scheidungs­folgen­vereinbarung anfechten.

Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

Grundsätzlich können Ehepaare frei entscheiden, ob sie ihre formfreien Scheidungsfolgen selbst, durch einen Rechtsanwalt oder mit einem Notar regeln wollen. Wichtig ist zu bedenken, dass ein Notar grundsätzlich keine Rechtsberatung leisten darf und selbst verfasste Vereinbarungen womöglich unzulässige Regelungen enthalten können. Es bietet sich daher in jedem Fall ein, die gemeinsame Vereinbarung mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Familienrecht aufsetzen zu lassen.

Hierfür müssen auch keine hohen Kosten erwartet werden. Denn der Anwalt wird seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetzes (RVG) abrechnen und hierfür den Gegenstandswert der Scheidungsfolgen als Berechnungsgrundlage heranziehen. Ähnlich verhält es sich bei den Notarkosten für eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese werden anhand des Verfahrenswerts der Scheidung und der entsprechenden Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.

Zusammenfassend muss man daher sagen, dass man die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht pauschal benannt werden können. Je mehr Scheidungsfolgen geregelt werden, desto höher wird der Wert der Folgen bemessen und entsprechend höher Fallen die Kosten für die Scheidungsvereinbarung aus.

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Änderung oder Widerruf der Vereinbarung

In manchen Fällen möchten die Ehegatten die Scheidungs­folgen­vereinbarung nachträglich ändern, da eine oder mehrere Regelungen nicht den individuellen Wünschen der Eheleute entsprechen oder schlichtweg nicht mehr stimmig sind. Grundsätzlich gilt hierbei aber: Sobald die Vereinbarung unterschrieben und notariell beurkundet wurde oder vom Familiengericht im Rahmen der Scheidung protokolliert wurde, kann man die Scheidungs­folgen­vereinbarung nicht mehr ändern.

Einzig wenn sich die Umstände, die zur Vereinbarung geführt haben grundsätzlich verändert haben, ist es möglich die Scheidungsfolgenvereinbarung mittels Anfechtung der Vereinbarung zu bestreiten. Hierfür ist das Rechtsmittel der Abänderungsklage nötig, die dazu führt, dass ein Gericht klärt, ob eine Abänderung zulässig ist, oder die Vereinbarung unverändert bestehen bleibt.

Aussicht auf Erfolg abklären lassen

Bevor Sie erwähnen, eine bereits rechtsgültige Scheidungsfolgenvereinbarung anzufechten, sollten Sie diese von Ihrem Anwalt prüfen lassen. Dieser kann nicht nur beurteilen ob eine Anfechtung formell zulässig wäre, sondern auch die Aussichten auf Erfolg des Rechtsmittels bewerten.

Ein weiterer Weg eine rechtsgültige Scheidungsvereinbarung zu verändern, ist der sogenannte Widerruf. Dieser ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. So kann die Vereinbarung immer dann widerrufen werden, wenn die Vereinbarungen als sittenwidrig angesehen werden müssen. Auch eine starke Benachteiligung eines Vertragspartners aufgrund von Einschüchterung oder Gutgläubigkeit kann im Einzelfall einen Widerruf der Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglichen.

Tipps für die Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Regelung der Scheidungsfolgen ist ein wichtiger Meilenstein im Zuge einer Scheidung. Entsprechend ernst sollten beide Ehegatten diese Vereinbarung und die darin geregelten Folgen nehmen. Experten raten dazu, sich ausreichend Zeit für die Regelung der einzelnen Scheidungsfolgen zu nehmen. Können beide Ehegatten gemeinsame Lösungen finden, so bietet es sich an, zunächst einmal Möglichkeiten und Wünsche zu besprechen und so eine Vereinbarung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, sich von fachkundiger Seite beraten zu lassen. Hier kann natürlich der eigene Anwalt für Familienrecht konsultiert werden, aber auch Scheidungsberatungsstellen bieten wichtige Hilfestellungen auf dem Weg zur Scheidungsfolgenvereinbarung. Wichtig ist zudem, dass man wirklich alle Folgen regelt. Wer zum Beispiel keine Regelung darüber trifft, wer zum Beispiel den gemeinsam aufgenommenen Kredit für die Eigentumswohnung zu bezahlen hat, kann im schlimmsten Fall am Ende einen Kredit tilgen, ohne die Wohnung weiterhin nutzen zu können.

Sollten Sie nicht formbedürftige Folgen selbst – also ohne Anwalt oder Notar – schriftlich vereinbaren, so sollten sie dennoch einen Juristen hinzuziehen, um von diesem die Vereinbarung auf ihre Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen. Denn ist die Vereinbarung erst einmal im Zuge der Scheidungsverhandlung angenommen kann sie selbst dann nicht mehr geändert werden, wenn ein Partner erkennt, dass er womöglich nicht ganz so gut verhandelt hat.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Um eine Scheidung schnellstmöglich und kostengünstig zu regeln, müssen die rechtlichen Folgen geklärt werden. Hierbei ist ein Anwalt für Familienrecht die richtige Anlaufstelle, um detaillierte Informationen über einen reibungslosen Ablauf zu erhalten. Anhand einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird neben dem nachehelichen Unterhalt auch der Versorgungsausgleich vereinbart und mit Hilfe eines Rechtsberaters aufgesetzt.

Durch eine einvernehmliche Scheidung können Sie Zeit und Geld sparen und zusätzlich verhindern, dass ein Familiengericht über die Scheidungsfolgenvereinbarung entscheidet. Mit einem Familienrechtsanwalt können Sie dies bereits vor dem Gerichtstermin in schriftlicher Form festhalten und somit die Dauer des Scheidungsprozesses erheblich verkürzen.

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FAQ: Scheidungsfolgenvereinbarung

Ähnlich wie ein Ehevertrag regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung wer welche Rechte und Pflichten hat und wie die Scheidungsfolgesachen aufgeteilt werden. Kann ein sich trennendes Paar dies einvernehmlich regeln, spart dies Zeit und Geld.
Es wird empfohlen, die Scheidungsfolgenvereinbarung in schriftlicher Form zu verfassen. Dieses Dokument sollte entweder vor der Scheidung notariell beurkundet oder vor dem Familiengericht als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.
Die Koste einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind je nach Fall abhängig von wem dieses Dokument aufgesetzt wurde (Anwalt, Notar, Gericht) und vom Vermögen beziehungsweise Einkommen des Ehepaars. In der Regel tragen beide Ehegatten die Kosten zu gleichen Teilen. Individuelle Vereinbarungen können jedoch abweichen.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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