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Scheidungsberatung § Nutzen, Angebote & mehr

Da ein Scheidungsverfahren sehr komplex und herausfordernd sein kann, wird oft Rat und professionelle Begleitung gesucht. Das kann auch als Vorbereitung auf eine Scheidung sinnvoll sein. Bei der Wahl der geeigneten Beratung sind Sie vor verschiedene Möglichkeiten gestellt: Sie können entweder eine Rechtsberatung von einem Anwalt in Anspruch nehmen oder eine der vielen Beratungsstellen aufsuchen. Dieser Artikel wird Ihnen die verschiedenen Optionen näherbringen und Ihnen zeigen, worin sie sich unterscheiden. Sie erhalten auch Informationen zu den Kosten und zu potentiellen Unterstützungsmöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zur Scheidungsberatung

Bei einer bevorstehenden Scheidung ist man neben den großen Veränderungen, die auf einen zukommen, auch mit allen möglichen rechtlichen Fragen konfrontiert. Hier betritt man meist ein unbekanntes Terrain und sucht nach einer Beratung bei einem kompetenten Ansprechpartner, der mit den Abläufen einer Scheidung vertraut ist.

Doch versteht man unter Scheidungsberatung nicht nur die beratende Begleitung während des Rechtsprozesses, sondern auch Hilfestellungen zur Vorbereitung auf eine Scheidung oder zur emotionalen Klärung bei Konflikten. 

Dabei können mehrere Bedürfnisse oft auch von einem Anbieter abgedeckt werden, wobei das Hauptaugenmerk jeweils auf anderen Aspekten liegt. Eine Art Sonderstellung nimmt die sogenannte Mediation ein: Diese dient der Vermittlung zwischen den Beteiligten und zielt auf eine Streitschlichtung ab, sodass beide zu einem gemeinsamen Nenner gelangen.

Hat man diesen gefunden, so ist damit bereits eine gute Grundlage für das weitere Verfahren gegeben. Auch im Rahmen einer Scheidungsberatung können Streitigkeiten geschlichtet werden und gemeinsame Lösungen für die Scheidung erarbeitet werden. Die Grenzen zwischen Scheidungsberatung und Mediation sind also fließend. Der hauptsächliche Unterschied besteht jedoch darin, dass die Mediation eine verfahrensunabhängige Rolle einnimmt und ausschließlich der Konfliktlösung zwischen den Beteiligten dient. Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie auch unseren Artikel Mediation, der gesondert auf dieses Thema eingeht.

Je nach persönlichem Bedarf und Ausgangslage können also andere Beratungsangebote in Frage kommen. Neben den individuellen Bedürfnissen und den Besonderheiten der ehelichen Situation spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle. In diesem Artikel möchten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen – darunter auch solche, die mit keinem oder nur geringem finanziellen Aufwand verbunden sind. Im Allgemeinen kann man unterscheiden zwischen:

  • Beratung von einem Rechtsanwalt
  • Beratungsstellen von gemeinnützigen Organisationen, Ämtern oder Verbänden

Wo Sie sich am besten für eine Beratung hinwenden, kann mitunter auch davon abhängen, an welchem Punkt Sie sich gerade befinden und was Ihnen noch bevorsteht.

Wann ist es ratsam, eine Scheidungsberatung in Anspruch zu nehmen?

Wann und ob Sie eine Beratung für Ihre Scheidung benötigen, kommt auf Ihre persönliche Situation an. Im Allgemeinen hängt der Beratungsbedarf zu einem großen Teil davon ab, ob Sie und Ihr Partner sich einig sind, was die Scheidung betrifft. Bei vielen Streitigkeiten wird sich das Verfahren nämlich etwas komplizierter gestalten. In einer Beratung können Sie unter anderem in Erfahrung bringen, was alles auf Sie zukommt und welche Dinge zu beachten sind. Außerdem werden Sie dahingehend unterstützt, das Scheidungsverfahren möglichst reibungslos zu gestalten.

Unabhängig davon ist es so, dass Sie auf jeden Fall einen Anwalt brauchen, wenn Sie die Person sind, welche den Scheidungsantrag stellen möchte („Anwaltspflicht“ für Antragstellungen). Dies ist durch § 114 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) gesetzlich verankert. Der genannte Paragraph führt weiter aus, dass unter anderem dann kein Anwalt nötig ist, wenn man lediglich seine Zustimmung erteilt und den Scheidungsantrag annimmt. Im weiteren Verfahren kommt es dann darauf an, ob man sich zusätzlich auch in den Dingen einig ist, die sich aus der Scheidung ergeben. Damit sind zum Beispiel Sorgerechtsfragen oder Fragen zur gerechten Vermögensaufteilung gemeint („Folgesachen“).

Beispiel wann eine Scheidungsberatung ratsam ist

Ihr Partner stellt einen Scheidungsantrag (mit Hilfe eines Anwalts) und Sie stimmen einer Scheidung zu. Hierfür benötigen Sie keinen Anwalt. Wenn Ihr Partner jedoch daraufhin auf gewisse Vermögenswerte besteht, wie zum Beispiel, dass die gemeinsame Wohnung in sein alleiniges Eigentum übergeht, und Sie dies verhindern möchten, so bräuchten Sie an dieser Stelle doch einen Anwalt, um Ihr Vermögen zu verteidigen und Ihre Anliegen durchzusetzen. Auch wenn Sie also in der Position sind, dass Sie laut Gesetz keinen Anwalt benötigen – es kann manchmal doch vorteilhaft sein, die Forderungen des Partners juristisch überprüfen zu lassen.

Eine Rechtsberatung kann Ihnen in der Scheidung zu einer realistischen Einschätzung verhelfen. Sie erfahren, was Ihnen rechtmäßig zusteht und was nicht. Mit diesem Wissen können auch verhärtete Fronten in vielen Fällen aufgelockert werden und gerechte Lösungen angestrebt werden. Im besten Fall ebnet eine Scheidungsberatung den Weg hin zu einer einvernehmlichen Scheidung: Die Eheleute konnten zu einer außergerichtlichen Einigung finden, wodurch das Verfahren wesentlich schneller und günstiger zu einem Abschluss gebracht werden kann.

Auch eine Beratungsstelle für Scheidung und Trennung kann Ihnen hierbei helfen. Der Fokus liegt hier nicht so sehr auf der rechtlichen Auseinandersetzung. Es geht meist eher um eine emotionale Klärung und darum, wie man am besten mit der Situation umgehen kann. Konflikte sollen gelöst werden – eventuell auch durch Mediationsangebote. Je nach Beratungsangebot kann aber auch ein guter Überblick über wichtige Aspekte des Scheidungsverfahrens erlangt werden.

Eine Beratung zur Scheidung kann in vielen Fällen angebracht sein und man sollte nicht aufgrund finanzieller Probleme darauf verzichten müssen. Der Gesetzgeber hat daher auch einige Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen. Festgelegt ist dies im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (kurz SGB VIII), wo es in § 17 Abschnitt 2 heißt: „Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.“ Daher richten sich besonders viele kostenlose Angebote an Paare mit gemeinsamen Kindern. Doch auch die Rechtsauskunft soll für jeden gewährleistet sein – diesbezügliche Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz (kurz BerHG).

Wie finde ich die passende Ansprechperson?

Handelt es sich vorrangig um rechtliche Fragen und spezielle Anliegen für das Verfahren, dann sollten Sie sich immer an einen Juristen wenden. Empfehlenswert ist es, bedarfsweise mehrere Angebote miteinander zu kombinieren – so kann man Kosten sparen, ohne dadurch den Verfahrensablauf negativ zu beeinflussen. Um einen Überblick vorab zu erhalten, kann eine Erstberatung bei einer Beratungsstelle sehr hilfreich sein. Im Zuge dieser Beratung wird sich auch herausstellen, welche Punkte offenbleiben, um diese dann mit einem Anwalt zu besprechen. Bei starken Konflikten mit dem Partner, insbesondere wenn diese eine Belastung für gemeinsame Kinder darstellen, kann auch eine Beratungsstelle sehr gute Hilfe leisten.

Rechtsberatung vor und während einer Scheidung

Auch wenn das Verfahren noch nicht vor Gericht gebracht wird und noch keine Notwendigkeit für einen Anwalt besteht: Es kann durchaus vorteilhaft sein, sich möglichst früh an einen Rechtsanwalt zu wenden und abzuklären, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Außerdem gibt es bereits im obligatorischen Trennungsjahr vor der Scheidung einige Tatbestände, die für Sie relevant sein können und auch erhebliche Auswirkungen auf das spätere Verfahren haben können.

Durch eine Rechtsberatung vor der Trennung erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Dinge Sie speziell in Ihrem Fall beachten sollten. So können Sie bereits während der Trennungszeit positiv auf das weitere Verfahren einwirken und auch wichtige Hinweise für die Zeit der Trennung erhalten. Das bezieht sich zum Beispiel auf Forderungen wie den sogenannten Trennungsunterhalt. Auch sämtliche andere finanzielle Themen, die mit der Ehescheidung zusammenhängen, sind Bestandteil einer anwaltlichen Beratung: Sie werden darüber aufgeklärt, welche Ansprüche Sie geltend machen können und mit welchen Verfahrenskosten Sie rechnen können. Wenn gemeinsame Kinder bestehen, werden Sie auch dahingehend unterstützt, gute Lösungen für die Zeit während und nach der Scheidung zu finden und Regelungen zum Umgangsrecht und Sorgerecht zu treffen.

Spätestens dann, wenn die Trennungszeit vorbei ist, wird einer der Beteiligten einen Anwalt kontaktieren, damit dieser den Scheidungsantrag einreichen kann. Bevor das Verfahren in Gang kommt, sollte auch schon eine Einschätzung darüber vorliegen, inwiefern eine Einigkeit zwischen den Partnern besteht und zu welchen Dingen noch Verhandlungen nötig sind. Diese kann zusätzlich dabei helfen, den Verfahrensablauf so zu gestalten, dass die Scheidung möglichst zügig vorangeht – zum Beispiel durch das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, worin bereits alle Punkte, die die Scheidung betreffen, geregelt sein können. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Scheidungsfolgenvereinbarung.

Natürlich spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Eine persönliche juristische Beratung kostet Geld und nicht jeder kann sich diese leisten – für manche sind schon die Gerichtskosten, die mit einer Scheidung verbunden sind, nicht finanzierbar. Die durchschnittlichen Kosten für eine anwaltliche Beratung liegen bei 180 Euro pro Stunde. Viele Anwälte bieten auch ein kostenloses Erstgespräch an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Anbieter, ob und in welchem Ausmaß diese eine Rechtsberatung für die Scheidung deckt.

Außerdem bietet der Staat einige Unterstützungsmöglichkeiten für Geringverdiener an. Ähnlich wie es als Finanzierungshilfe für das Gerichtsverfahren die sogenannte Prozesskostenhilfe gibt, wird auch für den außergerichtlichen Beratungsbedarf gesorgt. Hierzu gibt es ein eigenes Gesetz: Das Beratungshilfegesetz (kurz BerHG). Je nach Wohnort kommen andere Beratungsoptionen in Betracht, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen werden.

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Beratungshilfeschein

Der Staat bietet Geringverdienern finanzielle Unterstützung in Form des Beratungshilfescheins an. Damit kann kostengünstig ein Jurist engagiert werden. Es ist für die Beratung lediglich eine Gebühr in der Höhe von maximal 15 Euro zu zahlen. Die restlichen Kosten werden von der Landeskasse beglichen. Beachten Sie, dass der Beratungshilfeschein nicht in ganz Deutschland verfügbar ist. Wohnen Sie in Hamburg oder Bremen? In dem Fall können Sie keinen Beratungshilfeschein beantragen – aber auf Alternativen ausweichen (lesen Sie dazu den nächsten Abschnitt „öffentliche Rechtsauskunft“). In Berlin gibt es wahlweise den Beratungshilfeschein oder die öffentliche Rechtsauskunft.

Gemäß § 2 Beratungshilfegesetz (BerHG) bezieht sich die Unterstützung in Form der Beratungshilfe ausschließlich auf Beratungen und sonstige außergerichtliche Dienstleistungen, wenn die eigenständige Durchführung nicht zugemutet werden kann (z.B. bei Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung). Für das eigentliche Scheidungsverfahren können Sie zusätzlich Verfahrenskostenhilfe beantragen, um auch vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden – auch andere Kosten, die für das Verfahren anfallen, können dadurch vom Staat übernommen werden.

Wie viele Beratungen kann ich im Rahmen der Beratungshilfe erhalten?

Gesetzlich ist die Beratungshilfe so geregelt, dass der Anspruch bei mutwilligem Verhalten entfällt. Es muss auf jeden Fall ein gerechtfertigter Bedarf bestehen – sowohl in finanzieller als auch in situationsbedingter Hinsicht. Die Unterstützung erhalten Sie also dann, wenn Sie wirklich Hilfe brauchen, auch wenn dafür mehrere Beratungen notwendig sind. Beratungshilfe kann aber für jede Angelegenheit nur einmal beantragt werden. Sie können also nicht zu ein und derselben Fragestellung mehrere Anwälte aufsuchen.

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie dies in der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen. Die Antragstellung kann dort direkt mündlich erfolgen oder Sie erledigen das per Post. Dazu ist ein Formular auszufüllen, welches Sie hier finden können. Sie sollten auch die entsprechenden Nachweise zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse beigeben. Nach einer Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie den Schein und können dann eine Scheidungsberatung von Ihrem gewünschten Anwalt in Anspruch nehmen. Sie können sich auch gleich an diesen wenden und ihn mit der Antragstellung beauftragen. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig darum kümmern – Eine Bewilligung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie den Antrag innerhalb von 4 Wochen ab dem ersten Beratungstermin eingereicht haben.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Um Ihre finanzielle Situation einschätzen zu können, müssen sämtliche Belege zum Nachweis von Einkommen, Vermögen und Belastungen vorliegen. Das können sein: Lohnzettel, Bezugsbestätigung für Sozialleistungen, Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszug, Nachweise der monatlichen Versicherungs- und Kreditraten,…

Allgemein gilt: Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben und auf staatliche Unterstützung zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind oder Ihr monatliches Einkommen so gering ist, dass Ihnen im Monat nicht mehr als 20 Euro (nach Abzug der Lebenshaltungskosten) übrigbleiben, sollten Sie auf alle Fälle eine Bewilligung erhalten. Es darf auch keine andere Möglichkeit bestehen, zu einer Rechtsberatung zu kommen – zum Beispiel durch eine Rechtsschutzversicherung.

Öffentliche Rechtsauskunft

Die öffentliche Rechtsauskunft wird in den Ländern angeboten, in welchen kein Beratungshilfeschein beantragt werden kann: In Hamburg und Bremen. Auch Berliner können die öffentliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen – oder Beratungshilfe beantragen. Diese Form der Scheidungsberatung wird ebenfalls ausschließlich von juristischen Experten durchgeführt und Sie erhalten somit eine professionelle Beratung gegen eine Gebühr von maximal 10 Euro. Anders als bei der Beratungshilfe kann man sich hier nicht selbst aussuchen, von wem man beraten werden möchte.

Beratungsstellen

Beratungsangebote im Trennungs- oder Scheidungsfall können außerdem bei einigen gemeinnützigen Organisationen, Ämtern und Verbänden gefunden werden. Diese Angebote sind in der Regel kostenlos und konzentrieren sich jeweils auf andere Aspekte, die mit einer Ehekrise einhergehen. Oftmals liegt der Fokus hier nicht so sehr auf den Rechtsfragen, sondern mehr auf den emotionalen Faktoren. Es können Mediationen stattfinden oder persönliche Gespräche, die Erleichterung verschaffen und Halt in herausfordernden Zeiten geben sollen. Bei vielen Beratungsangeboten steht auch das Wohl der gemeinsamen Kinder im Mittelpunkt und es wird nach Lösungen gesucht, um diese in der Zeit während der Scheidung und auch danach bestmöglich zu unterstützen. Je nach Beratungsstelle kann so eine Scheidungsberatung etwas anders ablaufen. Wir stellen Ihnen gleich einige vor und beschreiben deren Angebot – so können Sie sich ein Bild machen und entscheiden, was in Ihrem Fall am sinnvollsten ist.

Gemeinnützige Organisationen wie die Caritas oder Diakonie

Eine Trennungs- bzw. Scheidungsberatung hat hier vor allem zum Ziel, dass gemeinsame Kinder gut durch die Krisenzeit kommen. Dabei finden auch Überlegungen über die Zeit nach der Ehe statt und es wird versucht, gemeinsame Lösungen zu finden. Auswirkungen kann dies auch auf das Verfahren haben, denn man erarbeitet zusammen eine schriftliche Vereinbarung, welche später auch vom Gericht herangezogen werden kann, um Entscheidungen zum Sorge- oder Umgangsrecht festzulegen.

Jugendamt

Das Jugendamt berät Sie bei einer Scheidung mit gemeinsamen Kindern. Es vertritt vorrangig die Rechte des Kindes bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen und hilft dabei, Regelungen zum Umgangsrecht und Kindesunterhalt zu treffen.

Profamilia

Hier können Sie sich neben einer emotionalen Unterstützung während der Trennung und Scheidung auch einen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen. Ebenso gibt es Unterstützungsangebote zur Konfliktbewältigung, bei gemeinsamen Kindern und auch Hilfe für die Gestaltung der Zeit nach der Scheidung.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Eine Erstberatung im Scheidungsfall kann bereits vor der Trennung stattfinden und Ihnen dabei helfen, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen, Vorkehrungen für das weitere Verfahren zu treffen und gegebenenfalls Ansprüche wie Trennungsunterhalt geltend zu machen. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei schon einmal einen Überblick über das weitere Verfahren geben und Sie bei Streitigkeiten mit Ihrem Partner unterstützen. Er wird Sie über Möglichkeiten aufklären, die das Verfahren vereinfachen können und Sie dabei unterstützen, außergerichtliche Lösungen mit Ihrem Gatten zu erarbeiten. So können lange und kostenintensive Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Sie erhalten in  einer Rechtsberatung auch eine Auskunft zu den Kosten, die das Verfahren mit sich bringt und welche Ansprüche gegenüber dem Partner geltend gemacht werden können. Wenn man mit Forderungen, die der andere Partner an einen stellt, nicht zufrieden ist, kann durch eine juristische Beratung Sicherheit erlangt werden und man erhält eine professionelle Einschätzung darüber, welche Forderungen gerechtfertigt sind und welche nicht. Mitunter können so auch finanzielle Einbußen, die durch die Scheidung auftreten könnten, verhütet werden.

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FAQ: Scheidungsberatung

Es gibt dafür mehrere Optionen: Neben der Scheidungsberatung bei einem Anwalt gibt es auch diverse Beratungsstellen, die Sie im Scheidungsfall unterstützen können. Diese können Ihnen bei einer Trennung oder Scheidung helfend zur Seite stehen – sei es in Bezug auf gemeinsame Kinder, emotionale Themen oder wenn es darum geht, die Rechtslage zu überblicken. Für genauere Auskünfte zum Verfahren und eine verbindliche Rechtsvertretung ist jedoch ein Anwalt der passende Ansprechpartner.

Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Es kommt unter anderem darauf an, an welchem Punkt Sie sich gerade befinden und was Ihre Anliegen sind. In der Beratung können Sie Ihren Fall genau schildern und eine individuelle Auskunft erhalten. Je nachdem, welche Fragestellungen für Sie wichtig sind, kann die Beratung Ihnen Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen geben. Sie erhalten sämtliche Informationen, die bei einer Trennung oder Scheidung relevant sind und können bei Bedarf auch auf ergänzende Angebote wie zum Beispiel Mediationen aufmerksam gemacht werden.

Damit kein Beteiligter aufgrund seiner finanziellen Lage benachteiligt wird, hat der Gesetzgeber Unterstützungsmöglichkeiten für diese Fälle vorgesehen. So gibt es in Deutschland in vielen Bundesländern den sogenannten Beratungshilfeschein. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, können Sie mit diesem zu dem Anwalt Ihrer Wahl gehen und zahlen dort lediglich eine Gebühr in der Höhe von maximal 15 Euro. In Hamburg und Bremen gibt es statt der Beratungshilfe die öffentliche Rechtsauskunft. Hier erhalten Sie ebenso Beratungen von Juristen gegen eine Gebühr von 10 Euro. Wenn Sie in Berlin wohnen, können Sie zwischen beiden Möglichkeiten wählen.

Der Beratungshilfeschein ist ausschließlich für Personen vorgesehen, welche nicht aus eigener Tasche für eine Rechtsberatung aufkommen können, diese jedoch dringend benötigen. Um Beratungshilfe zu erhalten, dürfen Sie eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das wird mit dem Beratungshilfeantrag geprüft, indem Sie die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Einkommen, Vermögen und Belastungen beilegen. Wenn Sie von Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) leben oder Ihr verbleibendes Einkommen nach Abzug der Lebenshaltungskosten 20 Euro nicht übersteigt, dann sind damit in der Regel die Voraussetzungen gegeben.

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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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