Eine Scheidungsrücknahme ist nur dann sinnvoll, wenn Sie und Ihr Partner die Ehe fortführen möchten. Sie können das Verfahren jedoch hinauszögern, und in dieser Zeit überlegen, ob Sie wirklich noch eine Chance für die Ehe sehen. Wenn die Scheidung noch nicht vor Gericht ist, können Sie mit der Bezahlung der Gerichtskosten noch etwas warten. Wenn Sie Ihre Zweifel dann geklärt haben, können Sie den nächsten Schritt beschließen: Entweder Sie ziehen den Antrag dann zurück oder Sie bezahlen die Gerichtskosten und starten das Verfahren.
Im Laufe des Verfahrens gibt es dann noch die Möglichkeit, dieses auszusetzen. Das heißt, das Verfahren wird für maximal 1 Jahr (bei einer Trennungszeit von 3 Jahren sind es nur 6 Monate) unterbrochen und danach wieder von dort aus fortgeführt. Das können Sie zweimal machen, jedoch müssen Sie die Dauer dann aufteilen. Bei einer Dauer von einem Jahr können Sie das Verfahren z.B. zweimal für jeweils ein halbes Jahr aussetzen.