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Scheidung ohne Anwalt § Infos, Rechtslage & mehr

Immer wieder suchen Menschen nach einer Möglichkeit Scheidungskosten einzusparen und einer der ersten Gedanken, der einem da kommt, ist, ob man nicht einfach die Scheidung ohne Anwalt vollziehen lassen kann. So würden Sie sich neben den Gerichtskosten den größten Kostenfaktor einer Scheidung / Trennung einsparen. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob es möglich ist, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen, welche Rolle der Anwalt im Scheidungsverfahren einnimmt, wer den Anwalt zahlen muss und wie sich in den meisten Fällen doch noch erheblich Scheidungskosten einsparen lassen…

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage: Scheidung ohne Anwalt

Häufig bekommen wir die Frage gestellt, ob es prinzipiell möglich ist, sich in Deutschland ohne einen Anwalt scheiden zu lassen. Und die Antwort wird vielleicht viel überraschen, aber eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich.

Dieser Umstand findet seine Begründung darin, dass vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht. Das hat der Gesetzgeber in § 114 I FamFG festgelegt. Der Antragsteller benötigt in jedem Fall einen Rechtsanwalt. Denn nur ein zugelassener Anwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Außerdem muss er bei der Hauptverhandlung eine Partei vertreten.

Scheidung mit nur einem Anwalt

Wer doch ein paar Scheidungskosten einsparen möchte, der kann die Scheidung/ Trennung halb ohne Anwalt über die Bühne bringen. Klingt komisch, ist aber logisch denn: Sollten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, kann einer der beiden Ehepartner auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten. Einvernehmliche Scheidung bedeutet in diesem Sinne, dass der Scheidung zugestimmt wird und im Voraus alle Scheidungsfolgen (Ehegattenunterhalt, Unterhalt für die Kinder, eheliche Wohnung und so weiter) geklärt wurden.

Diese Ausnahmeregelung findet sich ebenfalls in § 114 IV Nr. 3 FamFG. Bedenken Sie dabei stets, dass der Anwalt nicht beide Parteien vor Gericht vertreten kann. Er ist im Verfahren (genauer: Hauptverfahren) nur an der Seite des Antragstellers. Das ist bei der einvernehmlichen Scheidung kein Problem, da nicht mehr über rechtliche Feinheiten vor Gericht verhandelt werden muss. Die Partei, die in diesem Fall nicht den Scheidungsantrag gestellt hat, wird dementsprechend nicht anwaltlich im Hauptverfahren vertreten. Am eigentlichen Ablauf der Scheidung ändert der Anwaltszwang bzw. die einseitige Vertretung durch einen Rechtsanwalt nichts.

Welche Rolle nimmt der Anwalt in der Scheidung ein?

Der Anwalt für Familienrecht ist eine der zentralen Personen im Scheidungsverfahren. Die Ehegatten können selbst vor Gericht keine Anträge stellen. Das muss der Rechtsanwalt übernehmen. Dazu zählt – wie Sie eben bereits erfahren haben – auch der entscheidende Scheidungsantrag. Außerdem ist er dafür verantwortlich, dass das Verfahren nüchtern und faktenbasiert geführt wird. Die Ehepartner sind während einer Scheidung / Trennung häufig emotional aufgewühlt. Dann ist es die Aufgabe des Anwaltes die Scheidung vorzubereiten und die Faktenlage so darzubieten, dass das Gericht eine objektiv faire Entscheidung treffen kann.

Selbstredend ist Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht ein Experte für verfahrensrechtliche Regelungen und vertritt einen der Ehepartner vor Gericht. Er / Sie verhandelt außerdem im Voraus mit der Gegenseite über Folgesachen der Scheidung – zum Beispiel den Unterhalt, das Recht auf persönlichen Verkehr oder den Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft. Des Weiteren übernimmt der Anwalt für Familien- und Scheidungsrecht den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Ein weiteres Problem bei der Scheidung ohne Anwalt ist, dass Sie ohne einen kompetenten Anwalt für Familienrecht keinen Ansprechpartner bei Fragen haben. Jede Scheidung ist einzigartig und die Begleitumstände müssen stets juristisch einwandfrei innerhalb der gesetzlichen Grenzen gewürdigt werden.

Kosten sparen durch Scheidung ohne Anwalt?

Die Anwaltskosten werden sich bei einer Scheidung nie auf null reduzieren lassen. Das hängt schlicht damit zusammen, dass Sie sich nicht ohne einen Anwalt scheiden lassen können. Daran ändert auch zum Beispiel die Online Scheidung nichts. Auch bei der Online Scheidung wird ein Anwalt beauftragt, wobei der Ablauf der Korrespondenz ausschließlich über digitale Medien und postalisch stattfindet. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, wie die Scheidungskosten fair aufgeteilt und so gering wie möglich gehalten werden können. Es geht vorwiegend darum, den Verfahrenswert gering zu halten. Dieser ist maßgeblicher Faktor dafür, wie hoch Anwaltskosten und Gerichtsgebühren ausfallen werden.

Kosten senken dank Prozesskostenhilfe

Neben diversen Möglichkeiten, die anfallenden Kosten durch Vereinbarungen mit dem Anwalt zu senken, gibt es für Bedürftige auch die Option der Prozesskostenhilfe.

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Wer zahlt den Anwalt bei der Scheidung?

Der Antragsteller hat die Pflicht seinen Anwalt selbst zu entlohnen. Gleiches gilt dann, wenn der Antragsgegner (Ihr Ehegatte) ebenfalls einen Juristen beauftragen möchte. Das bedeutet: die Ehegatten müssen jeweils für die eigenen Anwaltskosten aufkommen. Derjenige, für den der Anwalt den Scheidungsantrag einreicht, muss ebenfalls vor dem Verfahren einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Dieser ist in Höhe der zu erwartenden Gerichtskosten fällig und ohne diese Zahlung beginnt das Verfahren nicht. Diese Scheidungskosten werden insgesamt in der Regel nach dem Verfahren auf beide Ehepartner aufgeteilt. Genauso ist es, wenn sich die Ehegatten einvernehmlich Scheiden lassen und eine Partei die Scheidung ohne Anwalt bestreitet. Hier ist es nur fair, wenn die Kosten für den beauftragten Anwalt zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Grundsätzlich kann sich hier einvernehmlich und frei geeinigt werden.

Tipps: bei Scheidung Anwaltskosten sparen

Wie Sie bereits erfahren haben, ist die effizienteste Möglichkeit die Scheidungskosten zu reduzieren, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Das hat zweierlei Vorteile:

Der Verfahrenswert ist entscheidend für die Höhe des Honorars des Rechtsanwalt. Dementsprechend gut ist es, wenn Sie es schaffen, diesen gering zu halten. Daneben sollten Sie Ihre Scheidung als Scheidungsverbund einreichen. Das bedeutet, dass die Folgesachen und die eigentliche Scheidung in einem Verfahren geklärt werden. Würden Sie Scheidungsfolgen und Scheidungsverfahren (eingeleitet durch den Scheidungsantrag) zu eigenständigen Verfahren trennen, so würde dies die Scheidungskosten erfahrungsgemäß in die Höhe treiben. Viele Ehegatten vereinbaren außerdem im Voraus, wer wie viel zahlt. Das verhindert, dass es im Nachhinein zu Streitigkeiten kommt und die Scheidungskosten werden fair verteilt. Sollte sich ein Ehepartner das Scheidungsverfahren nicht leisten können, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zu stellen.

So kann ein Scheidungsanwalt Sie unterstützten

Scheidungen sind ein sensibles und höchstpersönliches Thema. Der Anwalt hilft Ihnen aktiv die Emotionen aus dem Verfahren zu halten und den Sachverhalt juristisch sauber aufzuarbeiten. Das Gericht interessiert sich indes ebenfalls nur für die harten Fakten. Der Anwalt schützt Sie vor unfairen Scheidungsfolgen (z.B. zu hoher Unterhalt für die Kinder) und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Außerdem kann er als Mediator fungieren, sodass der Verfahrenswert gering gehalten werden kann, weil das Gericht nicht über einen Streitpunkt entscheiden muss, den man schon vorher hätte “persönlich” klären können. Er / sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und ist Ihr Ansprechpartner bei Rechtsfragen bezüglich Ihrer Scheidung / Trennung. Und aus all diesen Gründen ist es weder möglich, noch ratsam sich eine Scheidung ohne Anwalt über die Bühne zu bringen. Schließlich unterstützt Sie Ihr Anwalt auch dann, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen müssen und erleichtert das Erstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Unterhalt, die Vermögensaufteilung und vieles mehr, die sicher vom Notar beurkundet wird.

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FAQ: Scheidung ohne Anwalt

Tatsächlich ist es nicht zwingend notwendig, dass beide Ehegatten einen Rechtsanwalt für ihre Scheidung engagieren. Nur der Antragsteller muss einen Anwalt beauftragen, um den Scheidungsantrag einzureichen. Der andere Ehegatte benötigt zumindest dann keinen eigenen Anwalt, wenn er / sie der Scheidung zustimmt (Stichwort: einvernehmliche Scheidung). In diesem Fall ist es gängige Praxis, dass die Ehegatten gemeinsam den Anwalt ihrer Wahl treffen und dort im Voraus alle Scheidungsfolgen und Fragen klären. Im Scheidungsverfahren wird jedoch nur eine Partei vom Anwalt vertreten. Die andere Partei ist dementsprechend im Hauptverfahren de facto ohne Anwalt.

Kurz und knapp: Nein! Es ist in Deutschland – durch den Anwaltszwang vor dem Familiengericht – nicht möglich eine Scheidung ohne Anwalt vollziehen zu lassen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt ist befugt einen Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Auch im Hauptverfahren gilt der Anwaltszwang. Daneben ist es unabhängig von der Rechtslage nicht zu empfehlen, eine Scheidung ohne einen Anwalt anzugehen. Das hat unterschiedliche Gründe: emotionale Geladenheit, kaum Rechtskenntnis oder auch fehlende Bereitschaft mit dem Ehepartner eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Die Scheidungskosten, die bei einer Scheidung bzw. durch eine Trennung anfallen, können nicht pauschal vorausgesagt werden. Grundsätzlich setzen sich die Anwaltskosten aus zwei großen Kostenblöcken zusammen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten

Beide Kostenpunkte sind abhängig vom Verfahrenswert. Dieser beschreibt den “Streitwert”, also bemisst den Wert der Aspekte, über die das Gericht entscheiden muss. Je mehr also vor Gericht verhandelt wird, umso teurer wird die Scheidung schlussendlich für Sie. Wenn Sie einen groben Eindruck gewinnen möchten, sollten Sie unsere Ratgeber zu den Anwaltskosten Scheidung und Gerichtskosten Scheidung . Grundsätzlich sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung immer geringer.

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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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