Scheidung in Deutschland § Rechtslage, Ablauf & mehr
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Das Ende einer Ehe und somit die Scheidung in Deutschland ist nicht nur ein emotional aufgeladener Lebensabschnitt, sondern auch ein klar durch das Deutsche Familienrecht geregelte Rechtsakt. Das sogenannte Scheidungsrecht regelt, wann, wie und vor allem mit welchen Anforderungen eine Ehe geschieden werden kann. Im nun folgenden Leitartikel möchten wir Ihnen zeigen, wie das Scheidungsrecht in Deutschland geregelt wird und welche Besonderheiten mit einem Scheidungsverfahren einhergehen. Zudem gehen wir auf die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Scheidung in Deutschland ein.
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage für jede Scheidung in Deutschland ist das Familienrecht. Dieses ist Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
- Eine Scheidung ist nur aufgrund des Zerrüttungsprinzips möglich. Einzige Ausnahme ist hierbei die Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte.
- Bevor eine Scheidung beantragt werden kann, gilt es das Trennungsjahr als Nachweis der Zerrüttung der Ehe zu vollziehen.
- Für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht zuständig, vor dem Anwaltszwang herrscht.
- Ablauf, Dauer und Kosten einer Scheidung sind grundsätzlich immer vom konkreten Einzelfall abhängig.
Rechtslage zur Scheidung in Deutschland
Grundsätzlich kann eine rechtmäßig geschlossene Ehe in Deutschland gemäß §1564 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausnahmslos nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Es ist somit für eine Scheidung zwingend nötig, das Familiengericht mittels Antragstellung anzurufen und dadurch das Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten.
Für dieses besteht im Übrigen der sogenannte Anwaltszwang. Dies bedeutet, das man sich vor Gericht nicht selbst vertreten kann, sondern einen zugelassenen Anwalt als rechtlichen Beistand benötigt. Mitunter ein Grund dafür ist, dass es nicht ein Scheidungsrecht für sich in Deutschland gibt, sondern unterschiedliche Gesetze zur Geltung kommen, wenn man sich scheiden lassen möchte.
Rechtsgrundlagen für eine Scheidung
Was der Laie oftmals pauschal als Scheidungsrecht bezeichnet, ist in der Rechtspraxis eine Kombination aus unterschiedlichen Gesetzen. Was aus den ersten Blick hin komplex und womöglich sogar verwirrend wirkt, hat durchaus seine Berechtigung. Denn der Gesetzgeber gibt in den einzelnen Rechtsgrundlagen für eine Scheidung in Deutschland wie einzelne Abschnitte im Scheidungsverlauf gehandhabt werden müssen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zählen mitunter:
- Das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG)
Scheidungsquote in Deutschland
Den regelmäßigen Erhebungen des statistischen Bundesamt zufolge, wurden im Jahr 2020 rund 373.000 Ehe im gesamten Bundesgebiet geschlossen. Im gleichen Zeitraum ergingen rund 140.000 rechtskräftige Scheidungsurteile. Mit einer daraus resultierenden Scheidungsrate von fast 40% für das Jahr 2020 lässt sich sehr anschaulich darstellen, dass Eheauflösungen trotz einer durchschnittlichen Ehedauer von 14,7 Jahren zum rechtlichen Alltag gehören. Wenig verwunderlich das der Informationsbedarf rund um das Thema Scheidung hoch ist.
Grundsätzliches zur Ehescheidung
Eine Ehe geht mit grundlegenden Verpflichtungen gegenüber dem Ehegatten einher und soll daher im Sinne des Familienrechts nicht unüberlegt geschlossen werden. Der gleiche Grundsatz gilt im Umkehrschluss auch für die Scheidung. Nur weil es einmal zu Konflikten kommt, soll und muss man nicht sofort an das Ende der Ehe denken. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber im §1565 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, dass eine Ehescheidung nur dann möglich ist, wenn die Ehe als zerrüttet angesehen werden kann und keine Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht.
Dies nennt man auch Zerrüttungsprinzip, von dem es grundsätzlich nur eine Ausnahme gibt, nämlich den sogenannten Härtefall. Entsprechend kennt das Familienrecht auch nur zwei rechtliche Arten der Scheidung, die aufgrund Scheitern der Ehe und die aufgrund unzumutbarer Härte. In der Rechtspraxis kann jedoch zwischen den folgenden Scheidungsarten unterschieden werden:
- Einvernehmliche Scheidung (auf gemeinsames Begehren)
- Strittige Scheidung (auf einseitiges Begehren)
- Härtefallscheidung (unzumutbare Härte)
- Scheidung mit Kindern
- Scheidung mit Haus oder Vermögenswerten
- Scheidung einer internationalen Ehe
Abhängig von der individuellen Ausgangslage im Einzelfall sind mal mehr mal weniger strittige Scheidungsaspekte relevant für die richterliche Auflösung der Ehegemeinschaft. Doch unabhängig von möglichen Scheidungsgründen, persönlichen Lebenslagen oder Einkommensverhältnissen beginnt ausnahmslos jede Ehescheidung mit der Einreichung des Scheidungsbegehrens.
Scheidung einreichen
Um sich in Deutschland scheiden lassen zu können, muss neben einigen erfüllten Voraussetzungen, der Antrag auf Ehescheidung (kurz Scheidungsantrag) beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Gemeinsam mit diesem Antrag gilt es, dem Gericht je nach Rechtslage, unterschiedliche Unterlagen und Anträge zu übermitteln. Grundsätzlich kann diese Beantragung ohne rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Familienrecht erfolgen, jedoch zeigt sich in der Praxis, dass es durchaus ratsam ist, bereits zu diesem Zeitpunkt einen erfahrenen Juristen hinzu zu ziehen, um das Scheidungsbegehren bestmöglich ausgestaltet beim Gericht einzureichen. Denn zu diesem Zeitpunkt gilt es ein besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte zu richten:
Der Scheidungsantrag
Mit dem Scheidungsantrag wird das Scheidungsbegehren (also der Wunsch sich scheiden zu lassen) beim zuständigen Gericht eingereicht. Der Gesetzgeber regelt im §133 FamFG welche Angaben dieser Antrag enthalten muss und welche Unterlagen dem Begehren zwingend beigelegt werden müssen. Zudem gilt es zu beachten, dass die gerichtliche Zuständigkeit gewahrt bleibt. Das bedeutet für Scheidungswillige, dass sie den Antrag auf Scheidung in Deutschland nicht bei einem beliebigen Gericht einreichen können. Es gilt also zunächst zu ermitteln, welches Gericht zuständig ist und dann diesem den Scheidungsantrag entweder persönlich, online oder durch den beauftragten Rechtsanwalt zu übermitteln.
Nötige Unterlagen & Scheidungspapiere
Um die Scheidung erfolgreich einreichen zu können, gilt es zudem dem Antrag wichtige Unterlagen und Dokumente beizulegen. Hierbei ist wichtig zu unterscheiden, ob einzelne Dokumente zwingend bei Antragstellung übermittelt werden müssen, oder ob diese im Verfahrensverlauf eingereicht werden können. Zu den Scheidungspapieren gehören beispielsweise die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder.
Ablauf einer Scheidung
Ist der Antrag auf Scheidung erst einmal eingereicht, treten die Eheleute in das sogenannte Scheidungsverfahren ein. Erst mit diesem Zeitpunkt kann man aus rein rechtlicher Sicht von einem Ablauf der Scheidung sprechen. Zudem kann man grundsätzlich sagen, dass jede Scheidung in Deutschland über den gleichen rechtlichen Ablauf verfügt. Unabhängig davon, ob es sich also um eine einvernehmliche, strittige oder Härtefallscheidung handelt, läuft das Scheidungsverfahren gleich ab. Dennoch gibt es markante Unterschiede die sich im Einzelfall darstellen.
So ist die Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen ein unverzichtbarer Teil des Ablaufs einer Scheidung in Deutschland. Sind beide Eheleute scheidungswillig, lassen sich diese Folgen oftmals in Form einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen. Kommt es jedoch zu Konflikten, die sich selbst im Zuge einer Mediation nicht beilegen lassen, muss das Familiengericht diese Folgen der Scheidung regeln. Das verursacht nicht nur weitere Kosten, sondern nimmt auch entsprechend Zeit in Anspruch.
Was sind Scheidungsfolgen?
Da eine Scheidung unterschiedliche Bereiche Ihres Lebens beeinflusst, müssen mehrere Folgen geklärt werden. Schaffen Sie es die Scheidungsfolgen selbst oder teilweise mithilfe eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu regeln, dann sparen Sie Scheidungskosten. Die folgenden Scheidungsfolgen sollte Sie unbedingt mit Ihrem Ex Partner regeln:
- Aufteilung der gemeinsamen Ehewohnung
- Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt
- Vermögensaufteilung
- Aufteilung des Hausrats
- Bankverbindlichkeiten
- Sorgerecht und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Rentenausgleich
Ablauf eines Scheidungstermins vor Gericht
Der Ablauf eines Scheidungstermins vor Gericht ist relativ unkompliziert. Sobald die Rentenversicherungsträger die Rentenansprüche berechnet haben und somit der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, legt das Gericht einen Scheidungstermin fest. Zu diesem, zumeist lediglich 30 minütigen Termin müssen grundsätzlich beide Ehegatten samt rechtlichen Beistand anwesend sein. Nur bei ausreichend begründeten Ausnahmefällen darf die Scheidung ohne die gleichzeitige Anwesenheit der Eheleute erfolgen.
Ziel und Inhalt dieses Scheidungstermins ist es, bestehende Vereinbarungen (zb. in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung) zu bestätigen und offene Scheidungspunkte zu klären. Scheidungswillige müssen sich darauf einstellen, dass der Richter auch konkrete Fragen zum Sachverhalt strittiger Punkte stellt. Das Gericht nimmt die Rolle des Vermittlers ein, können sich die Streitparteien nicht einigen, so versucht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung aufzuzeigen oder Alternativen zu finden. Zudem können die Eheleute jederzeit durch den Rechtsanwalt Anträge oder Eingaben in das Verfahren einbringen. Der Scheidungstermin endet in der Regel mit einem von zwei möglichen Ausgängen. Einem Scheidungsbeschluss bei vollständiger Klärung aller Scheidungssachen oder dem Hinweis auf die Anberaumung eines weiteren Gerichtstermins, um das Verfahren fortzuführen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Im Grunde genommen kann man heiraten und sich bereits nach einem Jahr wieder scheiden lassen, sofern die Ehe nicht aus anderen Gründen als ungültig erklärt wurde. Allerdings muss das Trennungsjahr von 12 Monaten eingehalten werden, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Sind sich die Eheleute über die Scheidungsfolgen einig, ist eine einvernehmliche Scheidung bereits nach 4-6 Monaten vollzogen. Doch dieser Regelfall ist leider in Deutschland nicht immer möglich. Die Dauer einer Scheidung ist grundsätzlich davon abhängig, wie schnell alle Scheidungsaspekte geklärt werden können. Je weniger Streit zwischen den Eheleuten vorherrscht und je schneller alle nötigen Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden, umso kürzer ist die Dauer der Scheidung.
Ab wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Nach dem Scheidungstermin sendet das Familiengericht den geschiedenen Eheleuten einen Scheidungsbeschluss zu, welcher nach einer Frist von 1 Monat rechtskräftig ist. Innerhalb dieser Zeit haben die Ehepartner die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Will man die Scheidung sofort für gültig befinden lassen, so müssen beide Eheleute nach mündlicher Verkündung des Beschlusses auf Rechtsmittel verzichten. Dann ergeht binnen vier Wochen das rechtskräftige Scheidungsurteil ohne vorheriger Einspruchsfrist.
Kosten einer Scheidung
Die Kosten einer Scheidung können von vielen Faktoren abhängig sein. Grundsätzlich gilt, dass eine einvernehmliche Scheidung wesentlich kostengünstiger ist als eine strittige oder Härtefallscheidung. Die Kosten einer Scheidung werden vor allem davon beeinflusst welche Scheidungsfolgen geklärt werden müssen. Prinzipiell hängen die Kosten vom Streit- oder Verfahrenswert ab, welcher sich wiederum aus dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten ergeben. Von diesem Wert ausgehend werden folgende Kosten berechnet:
- Anwaltskosten für die Scheidung
- Gerichtsgebühren für die Scheidung
Scheidung, wer zahlt?
Bei einem Scheidungsverfahren müssen beide Ehegatten die Gerichts- und Anwaltsgebühren tragen. So kann vereinfacht gesagt werden, dass jede Partei im Verfahren ihre Kosten zu begleichen hat. Im Gegensatz zu Zivilprozessen werden die Kosten also nicht am Ende des Verfahrens auf eine Streitpartei übertragen. Kann ein Ehegatte die anfallenden Kosten für das Scheidungsverfahren nicht begleichen, so steht im gemäß § 144 Zivilprozessordnung (ZPO) die sogenannte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu. Diese deckt neben den Gerichtsgebühren auch die Anwaltskosten für das gesamte Verfahren.
Dauer einer Scheidung in Deutschland
Die Dauer einer Scheidung ist davon abhängig, wie die zuständigen Gerichte arbeiten, ob die Scheidung im Einvernehmen vollzogen wird und wie umfangreich die zu klärenden Scheidungsfolgen sind. Demnach kann ein Scheidungsverfahren zwischen 6 bis 12 Monaten dauern, aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sollten Sie die Dauer der Scheidung verkürzen wollen, dann können Sie – neben einem Verzicht auf Versorgungsausgleich – auch auf die Klärung von Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich verzichten. Ist es unvermeidlich, strittige Scheidungsfolgen zu klären, dann sollte dies in gesonderten Verfahren erfolgen.
Allein für die Zusammentragung und Zusendung der Informationen der Versorgungsansprüche des entsprechenden Versorgungsträgers können mehrere Monate verstreichen. Wer die Dauer der Scheidung verkürzen möchte, kann diese Informationen bereits vorab beschaffen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit eines Verzichts auf Versorgungsausgleich. Davon ist jedoch ohne ausführliche Beratung durch einen Anwalt abzuraten, da Ihnen dadurch finanzielle Benachteiligungen in Zukunft entstehen können.
Kindesunterhalt bei Scheidung
Beim Kindesunterhalt erübrigt sich die Frage, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Ein Kind hat immer einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern. Darüber hinaus muss Kindesunterhalt immer vorrangig gezahlt werden, d.h. bevor Ehegattenunterhalt geleistet wird.
Wer zahlt den Kindesunterhalt?
Leben die Eltern zusammen, dann kommen sie beide für den Unterhalt sowie die Erziehung und Pflege des Kindes auf. Leben sie hingegen getrennt, dann ist das nicht betreuende Elternteil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Unterhaltspflichtig ist immer der Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt übernimmt. Ungeachtet der Lebensumstände muss der Unterhalt an das Kind gezahlt werden.
Ist es noch minderjährig, dann werden die Zahlungen an seinen Vormund überwiesen. Kindesunterhalt muss auch bei Neuheirat geleistet werden, wobei eine Adoption die Unterhaltspflicht auf den Adoptivvater überträgt. Einer Adoption müssen aber zunächst beide Elternteile zustimmen, denn mit ihr fallen auch alle Rechte bezüglich des Umgangsrechts weg. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht oder gerät er in Verzug, kann der andere Elternteil einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dadurch können finanzielle Engpässe überbrückt werden.
Kindesunterhalt wie lange muss gezahlt werden?
Minderjährige Kinder sind grundsätzlich immer bedürftig, daher muss Kindesunterhalt für minderjährige Kinder immer gezahlt werden. Hierfür muss der unterhaltspflichtige Elternteil alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel aufwenden, um den Kindesunterhalt zu leisten. Grundsätzlich müssen volljährige Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sofern sie nicht in der Ausbildung oder im Studium sind. Gehen sie einer Schulausbildung nach, dann besteht weiterhin Unterhaltsanspruch und es gibt keine Altersgrenze. In Ausnahmefällen kann es auch passieren, dass ein Kind nach der Ausbildung Anspruch auf Unterhalt hat.
Ehegattenunterhalt nach Scheidung
Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Kann ein Ehegatten sich nicht selbst unterhalten, dann steht ihm während der Trennungszeit und nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zu. Zahlungspflichtig ist der andere Ehegatten aber nur dann, wenn er seinen eigenen Unterhalt nicht gefährdet. Im Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt können auch Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit eine Rolle spielen und für einen Anspruch sorgen.
Was ist der Trennungsunterhalt?
Der Trennungsunterhalt steht einem Ehepartner während der Trennungsphase (Trennungsjahr) bis zur Scheidung zu. Sobald die rechtskräftige Scheidung vollzogen wurde, verfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, d.h. der Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Nach der Scheidung steht dem Ehegatten unter Umständen ein nachehelicher Unterhalt oder Trennungsunterhalt nach Scheidung zu. Der Trennungsunterhalt kann dann beantragt werden, sobald beide Partner getrennt leben und ein Gatte finanzielle Unterstützung benötigt.
Ist der andere Ehepartner leistungsfähig, wird der Trennungsunterhalt für ein Jahr gewährt. Ist ein Ehegatte nicht erwerbstätig, kann er aufgefordert werden, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu bestreiten. Die Pflicht besteht nicht, wenn er/sie noch nicht erwerbstätig war. Hat ein Ehegatte die Kinderbetreuung nach der Trennung übernommen, bestehen Einschränkungen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Der Ehepartner kann Trennungsunterhalt beziehen, ohne arbeiten zu müssen.
Was ist der nacheheliche Unterhalt?
Grundsätzlich ist jeder Ehegatte für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts selbst zuständig. Ist ein Ex-Partner jedoch bedürftig, muss der andere Ex-Partner finanziell unterstützen. Der Unterhalt muss den Lebensbedarf des Ehepartners decken, ist hinsichtlich der Höhe aber abhängig von den ehelichen Lebensverhältnissen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur bei Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldner. Ferner kann der Unterhaltsschuldner einen Selbstbehalt beanspruchen.
Namensänderung nach Scheidung
Eine Änderung des Familiennamens ist nach eine Scheidung in Deutschland nicht zwingend nötig. Vielmehr steht es jenem Partner, der bei der Hochzeit seinen Ledignamen abgelegt hat frei, diesen wieder anzunehmen oder den Ehenamen beizubehalten. Bei den Kindern ist der Geburtsname unveränderlich und kann nur bei Eheschließung oder Wahl eines gemeinsamen Ehenamens geändert werden. Entschließt sich das sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung eine neue Ehe einzugehen und den neuen Namen zu wählen, kann die Änderung des Nachnamens des Kindes nur durch Einwilligung des anderen Elternteils erfolgen.
So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht bei der Scheidung unterstützen!
Leider hält das Glück einer Ehe nicht bei allen Paaren für immer an und es kommt zur Scheidung. Die Auswirkungen einer Trennung von verheirateten Partner betreffen die gesamte Lebenssituation und dessen Konsequenzen müssen gut organisiert sein. Hier macht ein Erstgespräch bei einem Anwalt für Familienrecht Sinn. Dieser klärt Sie über den Scheidungsantrag und alle damit verbundenen Folgenvereinbarungen auf. Mit einem Familienrechtsberater ist ein reibungsloser Ablauf einer Scheidung vom Antrag, über die verschiedenen Regelungen zum Unterhalt und Sorgepflicht bis hin zur Vermögensaufteilung gewährleistet. Dies spart nicht nur bürokratischen Aufwand und Zeit, sondern auch an Kosten, wenn Sie und Ihr Partner sich mithilfe eines Anwalts einigen können. Eine einvernehmliche Scheidung ist gleichwohl für alle Beteiligte eine bessere Lösung.
FAQ: Thema
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