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Scheidung Checkliste – Grundlegendes, Leitfaden & mehr

Mit einer Scheidung geht stets ein großer Umbruch einher. Man betritt eine neue Lebenssituation und muss sich erst Schritt für Schritt damit vertraut machen. Sie fragen sich dann vielleicht: Was kommt nun alles auf mich zu? Wie gehe ich am besten vor? Schließlich gibt es viele verschiedene Faktoren, die bei einer Scheidung eine Rolle spielen. Um den Überblick zu bewahren, ist es sehr hilfreich, wenn man eine Scheidung Checkliste erstellt. So kann man sichergehen, dass man nichts übersehen hat und findet Halt in herausfordernden Zeiten.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes zur Scheidung Checkliste

Eine Scheidung kann sehr vielschichtig sein: Nicht nur, dass mehrere verschiedene Lebensbereiche davon berührt werden – Auch das Scheidungsverfahren bringt viele Dinge mit sich, die zu beachten sind und diese erstrecken sich auch auf die Zeit vor dem eigentlichen Verfahren.

Sie sollten sich daher gut auf das Kommende vorbereiten und zuerst überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind. Gemäß § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz BGB) kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Das heißt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und keine Besserung zu erwarten ist. Das Gericht beurteilt dies unter anderem anhand einer vorausgehenden Trennungszeit. Sie müssen also bereits eine bestimmte Zeit von Ihrem Partner getrennt sein, bevor es zur Scheidung kommen kann.

 

Mit Hilfe einer Scheidung Checkliste kann bereits einiges dazu beigetragen werden, dass Sie gut durch diese Zeit kommen und bestens auf das Verfahren vorbereitet sind. Wenn Sie alle wichtigen Punkte vor Augen haben, kann Ihnen das den Weg weisen und ihn erleichtern. Wir werden Ihnen gleich einige wichtige Informationen dafür in die Hand geben. Wir haben diese so gegliedert, dass Sie von den ersten Überlegungen bis zum Ende des Verfahrens ein Fundament für Ihre Scheidung haben.

Diese Checkliste kann Ihnen auch als Inspiration für Ihre persönliche Checkliste dienen. Es kommt nämlich immer auf den Einzelfall an. Vielleicht fallen Ihnen beim Lesen noch weitere Dinge ein, die in Ihrem Fall relevant sind. Sie können auch für jede Phase oder jeden Bereich eine eigene Checkliste daraus erstellen und gegebenenfalls Punkte ergänzen, die für Sie ebenfalls wichtig sind. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Anwalt können Sie abklären, ob noch weitere Dinge zu beachten sind und die Checkliste dann dahingehend anpassen. Dann können Sie sicher sein, dass Ihre Checkliste die Scheidung in vollem Umfang erfasst.

Die Trennungsphase in der Checkliste

Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie dies genau aussieht. Es muss auf jeden Fall eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgen. Wie Sie dies regeln, bleibt Ihnen überlassen. Entweder einer von Ihnen zieht aus, oder Sie bleiben beide in der gemeinsamen Wohnung und leben dort auf Distanz, indem Sie die Räume so einteilen, dass jeder für sich leben kann. Jeder ist dann selbst für die Haushaltsführung verantwortlich. Je nachdem, wie Sie dies handhaben, sind auch andere Dinge zu beachten. Auch die Dauer der Trennung kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Normalerweise sind jedoch 1-3 Jahre dafür vorgesehen.

Die Trennungszeit ist sozusagen eine Scheidung „auf Probe“ – Sie können in dieser Zeit herausfinden, ob Sie wirklich eine endgültige Scheidung wollen oder ob Sie der Ehe vielleicht doch noch eine Chance geben möchten. Versöhnungsversuche während der Trennungszeit sind möglich und haben meist keinen Einfluss auf die Dauer. Wenn Sie sich also zwischenzeitlich wieder versöhnen möchten und sich dann nach einiger Zeit herausstellt, dass es doch keine Hoffnung mehr gibt, dann müssen Sie nicht gleich befürchten, dass Sie das Trennungsjahr von neuem beginnen müssen. Das ist nur dann der Fall, wenn die Versöhnungsversuche verhältnismäßig lange dauern. Bei einer Dauer von drei Monaten kann es sein, dass Sie Ihre Trennungszeit verlängern müssen.

Trennungszeitpunkt

Sobald Sie Ihrem Partner gegenüber äußern, dass Sie sich trennen möchten, sollten Sie dies auch schriftlich festhalten. Es ist ausreichend, dafür ein einfaches Schreiben aufzusetzen, in welchem Sie die Trennung samt Datum mitteilen und dies dann beide unterzeichnen. Sie können auf dem Schriftstück zusätzlich auch Regelungen für die Zeit der Trennung festhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt eigens eine Trennungsfolgenvereinbarung erstellen.

Der Trennungszeitpunkt ist nicht nur deshalb wichtig, weil er festlegt, wann das Trennungsjahr vorbei ist und Sie die Scheidung einleiten können – auch für finanzielle Angelegenheiten (z.B. Anpassung der Steuerklassen) kann der Trennungszeitpunkt relevant sein . Wenn Sie die Trennung (samt Datum) schriftlich von Ihrem Partner bestätigen lassen, dann haben Sie damit einen Nachweis, der im späteren Verfahren noch wichtig sein könnte. Besonders dann, wenn Sie beide in der gemeinsamen Wohnung bleiben, sollten Sie diese Nachweismöglichkeit nutzen. Wenn einer von Ihnen auszieht, dann kann zum Beispiel auch der neue Mietvertrag als Nachweis dienen.

Trennungsunterhalt

Falls Sie nicht ohne finanzielle Unterstützung durch die Trennungszeit kommen, sollten Sie Trennungsunterhalt geltend machen. Kümmern Sie sich möglichst früh darum. Sie können dies nämlich nur 1 Monat rückwirkend einfordern. Den Antrag muss Ihr Anwalt für Sie einreichen. Um besser einschätzen zu können, was es damit auf sich hat und ob dieser Anspruch für Sie bestehen könnte, holen Sie sich vorab genauere Informationen ein.

Das Sorgerecht in der Scheidungs Checkliste

Für Kinder kann eine Trennung bzw. Scheidung der Eltern auch sehr belastend sein. Überlegen Sie sich zusammen mit Ihrem Partner, wie Sie die kommende Zeit gestalten können, sodass gut für die Kinder gesorgt ist. Bei wem bleiben die Kinder? Wann kann der andere Partner Zeit mit ihnen verbringen? Auch Unterhaltszahlungen für die Kinder können ein Thema sein. Wenn es Ihnen beiden nicht möglich ist, diese Dinge untereinander zu klären, dann können Sie zum Beispiel eine Familienberatungsstelle aufsuchen. Das kann Ihnen helfen, Ihre Streitigkeiten zu schlichten und gerechte Lösungen zu finden.

Nötige Unterlagen für die Scheidung

Für Ihr Scheidungsverfahren werden einige Unterlagen benötigt, die Sie schon einmal bereitlegen sollten. Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, sollten Sie ohnehin sämtliche persönliche Dokumente an den neuen Wohnort mitnehmen. Geht es um gemeinsame Unterlagen, bei welchen nur ein Exemplar vorliegt, sollten Sie von diesen Kopien anfertigen. Denken Sie zum Beispiel an folgende Dokumente:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Ehevertrag
  • Zeugnisse
  • Unterlagen für die Altersversorgung
  • Unterlagen von Versicherungen
  • Aktuelle Zahlungsverpflichtungen
  • Kontoauszüge
  • Sparbücher
  • Darlehen
  • Jahresabrechnungen (z.B. Wertpapierdepots)
  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Grundbuchauszug und Grundbuchsteuerbescheid

Finanzen, Vermögen & Co in der Checkliste

Haben Sie sich um die Beschaffung der oben genannten Unterlagen gekümmert, so haben Sie nun auch schon einen besseren Blick auf die finanziellen Angelegenheiten. Kündigen Sie gemeinsame Konten bzw. widerrufen Sie gegebenenfalls die Vollmacht Ihres Partners auf Ihr Konto. Für die Scheidung werden einige Berechnungen nötig sein, zum Beispiel um die Höhe der Unterhaltszahlungen festzulegen. Auch zur Ermittlung von Trennungsunterhalt benötigen Sie eine Basis für die Berechnungen. Dafür müssen jedoch auch die Vermögensverhältnisse Ihres Gatten berücksichtigt werden.

Verdienstnachweise des Partners können Sie zum Beispiel bei der Geltendmachung von Unterhalt unterstützen. Da Sie nun getrennt sind, sollten Sie gegebenenfalls auch gemeinsame Kredite, Versicherungen und dergleichen überprüfen. Bestehen gemeinsame Verpflichtungen durch laufende Verträge (z.B. Mietverträge oder Kreditverträge), sollten Sie versuchen, dies mit Ihrem Partner fair zu regeln und diese bis zu einer Kündigung weiterhin zusammen zu tragen, damit es nicht zu Zwangsvollstreckungen kommt. Kümmern Sie sich auch um die Anpassung der Steuerklassen und denken Sie auch an eine Änderung des Testaments.

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Gemeinsame Immobilie

Wenn Sie beschließen, dass einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen soll, muss natürlich erst einmal feststehen, wer dies tut. Gibt es diesbezüglich Streitigkeiten, dann kann dies gerichtlich entschieden werden, indem Sie eine Wohnungszuweisung beantragen. Derjenige, der in der Wohnung bleibt, sollte daran denken, die Türschlösser auszuwechseln. Auch wenn beide Partner während der Trennungszeit in der Ehewohnung bleiben möchten und sich nicht einigen können, wie diese aufgeteilt wird, dann kann das Gericht dies auf Wunsch entscheiden.

Bei gemeinsamem Eigentum – wo Sie also beide im Grundbuch stehen – können Streitigkeiten bis zu einer Teilungszwangsversteigerung führen. Sie beide würden dann die Immobilie verlieren und der Erlös aus der Versteigerung wird untereinander aufgeteilt. Der Erlös ist jedoch oft verhältnismäßig gering, daher ist es empfehlenswert, auf anderem Wege zu einer Einigung zu finden. Versuchen Sie dies gegebenenfalls mit Hilfe einer Mediation.

Unterstützung holen

Je nachdem, wie Ihre Situation ist, können Sie eine der vielen Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei allen Vorbereitungen und Fragen zum Verfahren helfen. Auch sämtliche Berechnungen im Zusammenhang mit der Ehescheidung kann Ihr Anwalt für Sie vornehmen. Es gibt auch diverse Beratungsstellen, die Ihnen auch emotional zur Seite stehen können. Bedenken Sie außerdem, dass es Angebote wie Beratungen oder Mediationen gibt. Wenn viele Streitpunkte zwischen Ihnen und Ihrem Partner auftauchen, dann kann das sehr hilfreich dabei sein, diese Konflikte zu klären und Lösungen zu finden, die für beide in Ordnung sind. So können gegebenenfalls langwierige und kostspielige Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Auch Ihr Anwalt kann Sie in dieser Hinsicht unterstützen.

Scheidungsfolgen

Am besten ist es, wenn Sie bereits außergerichtlich regeln, wie es nach der Scheidung für beide weitergehen soll (wie Sie also zum z.B. das Vermögen oder den Hausrat aufteilen oder wie Sie in Bezug auf gemeinsame Kinder vorgehen). So können Sie das Verfahren wesentlich verkürzen und Sie sparen sich auch die Kosten, die mit diesen Verhandlungen verbunden wären, wenn Sie sie vor Gericht führen. Außerdem ist in diesem Fall nur ein Anwalt für die Antragstellung nötig.

Wenn Sie zu einer Einigung gefunden haben, dann halten Sie diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich fest. Es kann immer wieder vorkommen, dass einer der Partner es sich doch noch anders überlegt und auf einmal Ansprüche stellt, die nicht vereinbart waren. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie dies vermeiden. Für bestimmte Scheidungsfolgen ist eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben. Sie sollten also überprüfen, ob in Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung solch ein Punkt vorhanden ist. Wenn ja, dann lassen Sie die Vereinbarung unbedingt von einem Notar beglaubigen, da sie ansonsten ungültig ist.

Welche Dinge sollte ich in der Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten?

Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung geht es darum, zu einer gerechten Aufteilung der gemeinsamen Werte zu finden und dies sozusagen vertraglich festzuhalten. Neben ganz offenkundigen Fragen (z.B.: Wer bekommt das Sorgerecht? Wie regeln wir für den anderen Partner den Kontakt zu den Kindern?) können auch Vermögensfragen und Punkte wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder oder den Ehegatten Teil der Vereinbarung sein.

 

Checkliste für den Scheidungsanwalt erstellen

Spätestens dann, wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen möchten, benötigen Sie einen Anwalt. Für Antragstellungen ist grundsätzlich ein Anwalt verpflichtend. Wenn jedoch Ihr Partner den Scheidungsantrag stellt und Sie ihm bloß zustimmen möchten, dann können Sie auch ohne einen auskommen – es sei denn, Sie sind sich in manchen Punkten nicht einig geworden, sodass Sie gedenken, Ihre Anliegen vor Gericht durchzusetzen. In dem Fall wäre ein Anwalt auch für Sie erforderlich.

Es kann durchaus sinnvoll sein, auch schon davor die Beratung eines Juristen in Anspruch zu nehmen. Das kann Ihnen unter anderem auch dabei helfen, eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen und dadurch schlussendlich sogar günstiger wegzukommen. Auch wenn Sie Trennungsunterhalt beanspruchen möchten, brauchen Sie frühzeitig einen Anwalt.

Beratungshilfe Antrag

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, dann haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungshilfe. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Chancen auf Beratungshilfe gut stehen und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, damit Sie eine kostengünstige oder sogar kostenlose Rechtsberatung erhalten.

Wichtige Planpunkte für die Einleitung des Scheidungsverfahren

Haben Sie während der Trennungszeit bereits alle Punkte geklärt und eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Partner getroffen, dann steht einer baldigen und unkomplizierten Scheidung nichts mehr im Weg. Da Sie mit so einer Vereinbarung bereits die rechtliche Basis für die Folgen Ihrer Scheidung geschaffen haben, sind keine langen Gerichtsverhandlungen mehr notwendig. Das Gericht kann sich auf Ihre Vereinbarung beziehen und die Scheidung samt Folgen am Ende des Scheidungstermins beschließen. Haben Sie jedoch keine Einigung mit Ihrem Partner erreichen können, dann werden mehrere Termine nötig sein. Auch wenn Ihr Partner nicht mit einer Scheidung einverstanden ist, können noch mehrere Dinge für das Verfahren zu beachten sein. In jedem Fall sollten Sie sich um die folgenden Dinge kümmern.

Verfahrenskostenhilfe

Auch für die Gerichtskosten müssen Sie bei fehlenden finanziellen Mitteln nicht selber aufkommen. Bitten Sie Ihren Anwalt darum, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Er kann Sie dann dabei unterstützen, diese zu beantragen. Bei einer Bewilligung werden Ihnen – abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen – die Kosten entweder teilweise oder sogar komplett erstattet.

Scheidungsantrag

Gegen Ende des Trennungsjahres können Sie den Scheidungsantrag mit Hilfe Ihres Anwalts einreichen. Sie müssen dafür nicht bis zum Ende warten, sondern können schon ein paar Monate davor alles vorbereiten, um dies in die Wege zu leiten, damit Sie gleich im Anschluss an die Trennungszeit Ihre Scheidung einleiten können. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und gegebenenfalls Ihren Ehevertrag.

Scheidungstermin

Sie sollten auf jeden Fall zum Scheidungstermin erscheinen. Wenn Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, melden Sie dies rechtzeitig, damit Sie nicht mit unerwünschten Konsequenzen rechnen müssen. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Personalausweis zum Termin mitzunehmen.

Letzte Schritte mithilfe der Scheidung Checkliste planen

Auch wenn Sie am Ende des Verfahrens angelangt sind und das Gericht die Scheidung verkündet hat, ist die Scheidung damit noch nicht wirksam. Die (fast) Geschiedenen haben nun noch die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts anzufechten. Wenn sie beide darauf verzichten, dann wird die Scheidung spätestens nach einem Monat rechtskräftig und damit endgültig wirksam. Nun können jedoch noch einige Kleinigkeiten zu erledigen sein. Doch keine Sorge – den Großteil haben Sie nun bereits hinter sich. Lösen Sie sich von den verbliebenen Dingen, die Sie mit Ihrem ehemaligen Gatten verbunden haben.

Scheidungsurkunde & Folgemaßnahmen

Sobald Sie Ihre Scheidungsurkunde erhalten haben, sollten Sie diese gut aufbewahren – am besten an einem Ort, wo Sie sie bei Bedarf schnell zur Hand haben. Nachdem Ihre Scheidung rechtskräftig geworden ist, haben Sie drei Monate lang Zeit, um die bisherige Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung durch eine neue freiwillige Krankenversicherung zu ersetzen. Nun können Sie Ihren ursprünglichen Familiennamen wiederherstellen. Sie benötigen dafür Ihre Scheidungsurkunde. Da auf Ihren Ausweisen noch der Familienname, den Sie bei der Ehe übernommen haben, genannt ist, müssen Sie diese aktualisieren lassen, da sie sonst ungültig sind. Das betrifft zum Beispiel den Reisepass und den Personalausweis.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Je nach Komplexität des Verfahrens können noch andere Dinge hinzukommen, die auf dieser Checkliste nicht erwähnt wurden. Diese dient nur der allgemeinen Orientierung. Wenn Sie wirklich sichergehen möchten, dass Sie alle Faktoren, die für Ihre Scheidung relevant sind, berücksichtigt haben, dann sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser wird mit Ihnen alles eingehend besprechen und Sie im gesamten Scheidungsverfahren begleiten.

Vielleicht möchten Sie auch schon vor der Trennung einen Anwalt kontaktieren, damit Sie sich schon hier optimal vorbereiten können und den Weg zu einem möglichst reibungslosen Verfahren ebnen können. Ihr Rechtsbeistand kann Ihnen allerlei Tipps diesbezüglich geben und Ihnen auch dabei helfen, eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen und eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Wenn dies nicht möglich ist, dann können Sie mit Hilfe der juristischen Vertretung Ihre Anliegen überprüfen und Klarheit schaffen, was Ihnen rechtmäßig zusteht und dies auch dementsprechend geltend machen. Sämtliche Berechnungen in Zusammenhang mit der Scheidung, wie zum Beispiel Unterhalt oder Gerichtskosten, kann ein Anwalt für Sie durchführen.

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FAQ: Scheidung Checkliste

Keine Sorge, Sie können es sich auch noch anders überlegen. Wenn Sie in der Trennungszeit eine Versöhnung wagen wollen, dann nur zu. Sollte es doch noch klappen mit Ihnen beiden, dann können Sie die Scheidung auch noch abbrechen. Sie sollten sich jedoch auf jeden Fall sicher sein, bevor Sie eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen treffen. Wenn Sie eine Versöhnung versucht haben, es jedoch doch nichts wird, dann müssen Sie nicht wieder ein komplettes Trennungsjahr abwarten. Ein gescheiterter Versöhnungsversuch wirkt sich erst bei einer Dauer von 3 Monaten auf Ihre Trennungszeit aus.
Spätestens dann, wenn Sie die Scheidung einreichen, ist ein Anwalt nötig. Jedoch kann es sinnvoll sein, schon davor eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich mit der Situation überfordert sind und rechtliche Unsicherheiten bestehen, dann zögern Sie nicht, einen Juristen zu kontaktieren. Das kann auch schon vor der Trennung ratsam sein, damit Sie alle wichtigen Punkte beachten und klären. Insbesondere wenn Sie Trennungsunterhalt beanspruchen wollen, sollten Sie dies frühzeitig tun.
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie mit Ihrem Partner alle Dinge, die die Scheidung mit sich bringt, klären und schriftlich fixieren. Legen Sie zum Beispiel fest, wie Sie das gemeinsame Vermögen aufteilen oder wie Sie in Bezug auf gemeinsame Kinder vorgehen möchten. Diese Vereinbarung ist dann Basis für das Verfahren. Weil keine Verhandlungen zu diesen Punkten mehr nötig sind, können Sie das Verfahren verkürzen, wodurch auch geringere Kosten auf Sie zukommen. Außerdem ist diese Vereinbarung auch eine Absicherung, falls einer der Partner auf einmal Forderungen stellt, die nicht abgemacht waren.
Für das Stellen des Scheidungsantrags werden Heiratsurkunde, Ehevertrag und Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder gebraucht. Jedoch können für das Verfahren insgesamt auch andere Unterlagen erforderlich sein. Beim Scheidungstermin sollten Sie zum Beispiel Ihren Personalausweis mitnehmen. Für diverse Berechnungen, zum Beispiel in Bezug auf Scheidungsfolgen, werden Sie ebenfalls Belege brauchen. Ihr Anwalt wird Sie diesbezüglich informieren.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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