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Dauer der Scheidung § Scheidung beschleunigen & hinauszögern

Mit der Entscheidung für eine Scheidung, stellt sich schnell einmal die Frage: Wie lange dauert eine Scheidung? Eine berechtigte Fragen, die leider nicht pauschal beantwortet werden kann. Denn Scheidungsverfahren sind so individuell wie die Ehepaare, die ihre Ehe beenden wollen. In diesem Artikel widmen wir uns all jenen Faktoren, die die Dauer einer Scheidung maßgeblich beeinflussen und zeigen ihnen auf, mit welchen Tricks sie eine Scheidung beschleunigen oder aber auch eine Scheidung hinauszögern können.

Inhaltsverzeichnis

Wie lange dauert eine Scheidung

Die Dauer einer Scheidung lässt sich grundsätzlich nicht pauschal benennen. Zahlreiche Faktoren beeinflussen den Verlauf der Scheidung und somit ihrer Dauer. Einvernehmliche Ehescheidungen sind in der Regel binnen weniger Monate vollzogen, strittige Scheidungen hingegen können mehrere Monate bis hin zu einem Jahr oder mehr andauern.

Maßgeblichen Einfluss auf die Dauer nimmt somit das Einvernehmen der Ehepartner oder aber auch das Konfliktpotenzial zwischen den Eheleuten. Doch darüber hinaus, sind es jedoch die einzelne Abschnitte im Scheidungsprozess, die Einfluss auf die Dauer der Scheidung nehmen. Je besser vorbereitet und je einvernehmlicher zu regeln, umso kürzer dauert die Scheidung an.

Durchschnittliche Dauer einer Scheidung

Obgleich man den Zeitrahmen, in welchem eine Scheidung vollzogen wird, schwerlich aufgrund der individuellen Rechtslage exakt benennen kann, so kann man doch die durchschnittliche Verfahrensdauer benennen. Hierbei wird weniger auf einflussnehmende Faktoren im konkreten Rechtsfall eingegangen, sondern vielmehr die durchschnittliche Verfahrensdauer nach Einreichung des Scheidungsantrag bemesse. Die Durchschnittliche Verfahrensdauer lässt sich somit wie folgt benennen:

  • Normalfall mit Versorgungsausgleich 3 bis 6 Monate
  • Normalfall Scheidung ohne Versorgungsausgleich 1 bis 3 Monate
  • Scheidungen mit verzögerten Verfahrensablauf bis zu 1 Jahr und länger

Der Normalfall stellt im Hinblick auf die durchschnittliche Scheidungsdauer eine Scheidung im Einvernehmen dar. Beide Ehegatten wünschen also die Beendigung der Ehe, das einjährige Trennungsjahr wurde vollzogen und die Ehegatten können sich bereits im Vorfeld des Verfahrens, gemeinsam und ohne Streit über die Scheidungsfolgen einigen.

Scheidungsdauer – Vom Wunsch bis zum Urteil

Die Frage „Wie lange dauert eine Scheidung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da hierbei viele Faktoren eine Rolle spielen. Da wäre zum Beispiel das Trennungsjahr, dass maßgeblich beeinflusst wann die Scheidung beantragt werden kann und dann gilt es natürlich zu klären, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt, Folgeanträge verhandelt werden müssen oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Trennungsjahr | 1 bis 3 Jahre

Im Grunde beginnt die Scheidungsdauer bereits mit dem sogenannten Trennungsjahr. Bei einem einvernehmlichen Scheidungswunsch beträgt dieses 1 Jahr und kann mit dessen Ende die Einreichung des Scheidungsantrags erfolgen. Im Streitfall kann sich das Trennungsjahr jedoch auf bis zu 3 Jahre erstrecken. Das Trennungsjahr kann nur übersprungen werden, wenn das Verhalten eines Ehepartners unzumutbar für den anderen ist (Härtefall). In diesem Fall kann der Antrag auf Scheidung direkt erfolgen.

Beantragung der Scheidung | 1 bis 3 Wochen

Um das Scheidungsbegehren einzureichen benötigt es zunächst einmal einen Termin bei einem Scheidungsanwalt. Anschließend an die grundlegende Aufklärung durch den Juristen und Besprechung grundsätzlicher Aspekte der Scheidung gestellt dieser den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Zudem werden der Stichtag für den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich festgelegt und die Folgen der Scheidung auf das Erbrecht geklärt. Währenddessen nimmt das Gericht den Antrag zur Kenntnis, versieht ihn mit einem Aktenzeichen und lässt eine Verständigung an die betroffenen Parteien ergehen. Im Falle eines einseitigen Antrags, erhält der nicht antragstellende Ehegatte zudem eine 2-wöchige Frist zur Stellungnahme.

Warten auf Festsetzung des Scheidungstermins | 1 bis 6 Monate

Abhängig davon ob ein Versorgungsausgleich durch das zuständige Gericht ausgeführt werden muss oder nicht, gilt es nun auf die Festsetzung des Scheidungstermins zu warten. Erfolgt kein Versorgungsausgleich so kann der Scheidungstermin binnen 1 bis 3 Monaten festgelegt werden. Ist der Versorgungsausgleich nötig so muss dieser zunächst durch das Gericht vorgenommen werden. Abhängig von der Bearbeitungszeit der hinzugezogenen Renten Versorgungsträgern kann das daher zwischen 3 und 6 Monaten dauern, bis der Scheidungstermin festgelegt wird.

Scheidungstermin & Scheidungsbeschluss | 1 bis mehrere Monate

Sind alle Aspekte rund um den Versorgungs- Zugewinn oder Rentenausgleich erfolgt kommt es schließlich zum eigentlichen Scheidungstermin. Dieser nimmt in der Regel bei einer einvernehmlichen Scheidung kaum mehr als 15 bis 30 Minuten in Anspruch. Das Gericht hört im Zuge dieser Tagsatzung beide Parteien an und klärt, ob alle relevanten Aspekte der Scheidung wie auch der Scheidungsfolgen zum Beispiel in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt sind. Erfolgen keine neuen Anträge und sind sich die Ehegatten einig so erfolgt zum Ende der Tagsatzung hin der Scheidungsbeschluss. Kommt es nicht zur Einigung, so wird eine weitere Tagsatzung anberaumt. Zudem gilt es zu beachten, dass nach dem Scheidungsbeschluss beide Ehegatten binnen einer 1-Monats Frist gegen den Beschluss Einspruch erheben können. Erst wenn dies nicht erfolgt, ergeht die Rechtskraft und die Scheidung ist rechtswirksam und vollzogen. Danach dauert es in der Regel noch 2 bis 4 Wochen bis die Scheidungsurkunde an die Parteien verschickt wird.

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Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Prinzipiell ist die einvernehmliche Scheidung die schnellste Möglichkeit sich in Deutschland scheiden zu lassen. Da sich die Eheleute weitestgehend einig sind und die Scheidungsfolgen außergerichtlich geklärt werden können besteht kein Bedarf lange oder gar mehrfache Scheidungsverhandlungen vor Gericht zu führen. Doch auch bei der einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben und einen Scheidungsantrag einreichen. Im Scheidungsantrag kann dann vermerkt werden, dass über diese Scheidungsfolgen Vereinbarungen getroffen wurden. Des Weiteren kann die Dauer der einvernehmlichen Scheidung verkürzt werden, indem die Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Somit können Sie einerseits Kosten und andererseits Zeit beim Scheidungsverfahren sparen.

Die Rechtspraxis zeigt, dass bei der Scheidung im Einvernehmen inklusive Trennungsjahr und Versorgungsausgleich die Scheidung binnen 18 Monaten vollzogen werden kann. Kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, reduziert sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 14 bis 15 Monate.

Dauer einer strittige Scheidung

Bei einer strittigen Scheidung ist die Scheidungsdauer grundsätzlich länger, da zunächst grundlegende Scheidungsfolgen (Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) gerichtlich geklärt werden müssen. Schlimmstenfalls beträgt die Dauer einer strittigen Scheidung sogar mehrere Jahre. Kompliziert wird es immer dann, wenn der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen will oder diese bewusst verzögert. Ebenso können fehlende Vereinbarungen und Absprachen bei Sorgerechtsfragen, beim Umgangsrecht, des Kindesunterhalts, des nachehelichen Unterhalts oder bei den Rechtsverhältnissen der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses ein verlängertes Scheidungsverfahren verursachen. Eine strittige Scheidung kann sich in diesem Fall mehrere Jahre hinziehen.

Wie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig ist?

Die Dauer der Scheidung endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Wie lange dauert es, bis eine Scheidung rechtskräftig ist? Rechtskräftig ist eine Scheidung dann, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Rechtmittel kann bis zu einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses eingelegt werden. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob und wie Sie Rechtsmittel einlegen sollten. Wer die Dauer einer Scheidung verkürzen möchte, muss im Anschluss an die mündliche Verkündigung des Urteils während des Scheidungstermins einen Verzicht auf Rechtsmittel abgeben. Dies ist aber nur für den Ehegatten möglich, der von einem Anwalt vertreten wird. Hat ein Ehepartner keine anwaltliche Vertretung, dann kann nicht auf Rechtsmittel verzichtet werden.

Scheidung beschleunigen – So gelingt´s!

Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung grundsätzlich einig, so gibt es durchaus Möglichkeiten, um den Scheidungsablauf positiv zu beeinflussen und die Scheidungsdauer dadurch zu beschleunigen. Doch erwarten Sie sich keine Wunder, in Deutschland ist der Ablauf einer Scheidung klar geregelt und somit keine Blitzscheidung binnen weniger Wochen möglich. Dennoch können Sie mit den nun folgenden Tipps ihre Scheidung beschleunigen.

Zeit sparen und Gerichtskosten sofort zahlen

Wer die Scheidungsdauer verkürzen will, sollte die Gerichtsgebühren zeitig zahlen. Insbesondere das Zahlen von ausstehenden Gerichtskosten kann das Scheidungsverfahren ungemein beschleunigen. Besteht für keinen Ehepartner ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sollte der beauftragte Anwalt die Gerichtskosten sofort dem Scheidungsantrag beifügen. Dieser Betrag wird selbstverständlich vorab vom Mandanten an den Anwalt gezahlt. Das Gericht wird erst nach Eingang der Gerichtsgebühren im entsprechenden Scheidungsverfahren tätig werden. Durch ein vorzeitiges Zahlen der Gerichtsgebühren können rund 14 Tage bei der Dauer der Scheidung eingespart werden.

Gemeinsamen Anwalt beauftragen

Ein weiterer Beschleunigungsfaktor ist ganz klar, einen gemeinsamen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen. Denn so sparen sie die Zeit, die im Falle von mehreren Rechtsvertretern für die Kommunikation zwischen den Juristen anfällt. Zudem können beide Ehegatten zeitgleich von ihrem Scheidungsanwalt informiert und beraten werden. So lassen sich die nötigen Vorbereitungen auf den Scheidungsantrag wie auch Verfahrenstermin spürbar beschleunigen.

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Anträge mit dem Scheidungsantrag übermitteln

Auch bei einer Scheidung im Einvernehmen kann es durchaus noch einzelne Punkte geben, die im Zuge des Scheidungsverfahrens vor Gericht geregelt werden sollen oder müssen. Wenn entsprechende Anträge direkt mit dem Scheidungsantrag an das Familiengericht übermittelt werden, lässt sich ebenso kostbare Zeit einsparen.

Scheidung hinauszögern – Wie (lange) ist es möglich?

Willigt ein Ehepartner nicht in die Scheidung ein, kann sich die Dauer der Scheidung bereits um 2 Jahre verzögern. Auf die Frage „Wie lange kann man die Scheidung hinauszögern?“ gibt es keine pauschale Antwort, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Scheidung hinauszuzögern. In einigen Fällen hat das Hinauszögern der Scheidung einige Vorteile für einen Ehepartner. So kann man beispielsweise den Trennungsunterhalt ausschöpfen, wenn kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Ferner kann es zu Komplikationen kommen, wenn der Antragsteller nur den Scheidungsantrag ohne Folgesachen einreicht.

Untätigkeit – zum Verzögern einer Scheidung

Möchte man die Scheidungsdauer unnötig in die Länge ziehen, muss man einfach untätig sein. Dies sorgt automatisch für Verzögerungen beim Scheidungsprozess. Somit muss man nicht sofort auf den Scheidungsantrag reagieren oder der gerichtlichen Aufforderung zum Ausfüllen der Formulare für den Versorgungsausgleich nachkommen. Wer die Scheidung weiterhin hinauszögern möchte, kann auf die gerichtliche Nachfrage nicht reagieren und den Scheidungstermin vergessen. Faktisch muss der Antragsgegner erst reagieren, wenn das Familiengericht ihm ein Zwangsgeld androht.

Abstreiten zum Hinauszögern der Scheidung

Ist der Ehegatte zu einer Reaktion gezwungen, kann er alles inklusive des Trennungsjahrs abstreiten. Darüber hinaus kann er behaupten, dass ein Versöhnungsversuch von mehr als 3 Monaten stattgefunden hat. Da der Antragsteller in der Nachweispflicht ist, kann es für ihn schwierig werden, die Scheidung in der vorgesehenen Zeit zu vollziehen.

Fristen verlängern und Termine verlegen

Das Hinauszögern der Scheidung kann nahezu bis auf die Spitze getrieben werden, indem Gerichtstermine und Fristen nicht eingehalten werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Ehepartner einen wichtigen Arzttermin mit Attest nachweisen kann, im Urlaub ist oder aus sonstigen triftigen Gründen den Gerichtstermin oder Fristen nicht wahrnehmen konnte. In diesem Fall muss sein Anwalt eine Fristverlängerung für den Schriftverkehr und eine Terminverlegung beantragen.

Folgesachen hinauszögern

Besonders die Geltendmachung der Folgesachen kann die Scheidung unnötig in die Länge ziehen und zugunsten des einen Ehepartners sein. Besonders die Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich mit einer Immobilie beeinflussen die Scheidungsdauer ungemein. Das Familiengericht klärt den Scheidungsbeschluss meist zusammen mit der Klärung der Folgesachen, sodass sich das Scheidungsverfahren verzögern kann. Es sei denn es fand eine Abtrennung der Folgesachen statt. Der Zugewinnausgleich nimmt die meiste Zeit in Anspruch, insbesondere dann, wenn ein Gutachten für eine Immobilie eingeholt werden muss. Auch Sorgerechtsstreitigkeiten können sich in die Länge ziehen und die Dauer der Scheidung verlängern. Bei den Folgesachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) werden komplexe Anträge gestellt.

Mithilfe der Stufenklage beim Unterhalt kann das Scheidungsverfahren hinausgezögert werden. In der ersten Stufe werden Auskünfte zum Einkommen und Vermögen eingeholt und auf der zweiten Stufe erfolgt die Bezifferung des Unterhalts. Bei diesem Verfahren kann man sehr einfach Zeit schinden, und bis der Anwalt einen Antrag auf Abtrennung der Folgesachen genehmigt bekommt, zieht weiterhin Zeit ins Land.

Beschwerde einlegen

Des Weiteren kann man die Scheidungsdauer auch durch eine Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss des Gerichts hinauszögern, welche am letzten Tag der 30-tägigen Frist eingelegt werden kann. Allerdings entstehen hierdurch höhere Scheidungskosten. Wer sich quer stellen und die Scheidung hinauszögern möchte, kann dies sehr einfach tun. Die Frage ist jedoch, inwieweit dieses Vorgehen lukrativ ist und ob sich der Rosenkrieg finanziell wirklich lohnt. Sind Kinder in die Scheidung involviert, sollte auch in deren Interessen und im Sinne des Kindeswohl gehandelt werden.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Neben den Kosten, die durch eine Scheidung entstehen, spielt auch die Dauer des gesamten Prozesses eine entscheidende Rolle. In erster Linie ist die Art und Weise, also entweder eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung, ausschlaggebend wie lange das Scheidungsverfahren dauert. Ein Familienrechtsanwalt ist hier die richtige Wahl, um die Einigung und Scheidungsfolgen zwischen den Ehepartnern abzuklären.

Je schneller sich ein Ehepaar über die Folgeanträge für das Sorgerecht, den Unterhalt sowie den Zugewinnausgleich einig sind, desto günstiger und zeitnah kann die Scheidung vollzogen werden. Nach dem verpflichtenden Trennungsjahr muss ein Anwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag einreichen. Bei einer strittigen Scheidung empfiehlt es sich von Beginn an einen Familienrechtsexperten zu beauftragen, der Sie rechtlich begleitet und Ihre Interessen vertritt.

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FAQ: Dauer einer Scheidung 

Der Scheidungsantrag kann frühestens 2 Monate vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahres eingereicht werden, wobei das Scheidungsverfahren in der Regel weitere 3 bis 4 Monate dauert. Da sich eine strittige Scheidung mit zahlreichen Folgeanträgen über mehrere Jahre hinziehen kann, ist es ratsam eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Je nach Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie dem unmittelbaren Bezahlen der Gerichtskosten, kann die Scheidungsdauer von mehreren Monaten hin zu wenigen Wochen verkürzt werden.
Ein Ehegatte kann grundsätzlich eine Scheidung verweigern. Allerdings kann ein Familiengericht spätestens 3 Jahren nach Einreichen des Scheidungsantrags die zwangsweise Scheidung beschließen.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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