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Was ist eine Onlinescheidung und für wen ist sie sinnvoll?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner über alle sog. „Scheidungsfolgen“ einig sind, nämlich über eine evtl. erforderliche Vermögensaufteilung, die Verteilung des Hausrats, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder, können Sie Ihre Scheidung ganz einfach online einleiten!

Sie benötigen hierfür nur eine*n Anwalt/Anwältin, der oder die für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.

Die erforderlichen Informationen und Unterlagen (Ihre persönlichen Daten, Scheidungsvollmacht, Heiratsurkunde, evtl. Notarvertrag) übersenden Sie einfach per E-Mail. Die Kommunikation erfolgt ebenfalls per E-Mail und Telefon.

Der andere Ehepartner benötigt für so eine Onlinescheidung keinen eigenen Anwalt. Sie sparen also schon dadurch viel Geld, dass Sie auf einen zweiten Anwalt verzichten können. Daneben sparen Sie sich auch die Zeit für den Anwaltsbesuch.

Noch wichtiger ist, dass der Verfahrenswert solch einer einvernehmlichen Scheidung sehr viel niedriger ist als bei einer sog. streitigen Scheidung. Es wird ja über nichts gestritten, was normalerweise die Kosten einer Scheidung (Anwalts- und Gerichtskosten) in die Höhe treibt. Ich beantrage bei einer Onlinescheidung stets noch eine weitere Reduzierung des Verfahrenswertes durch das Gericht um mindestens 25 %, wodurch die Kosten noch weiter gesenkt werden können, wenn das Gericht diesem Antrag stattgibt.

Natürlich ist auch die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich geringer, wenn Sie sich über alles einig sind als wenn Sie über diverse Punkte streiten.

Selbst wenn es in Ihrem Fall einiges zu regeln gibt (z. B. Vermögensaufteilung, Ehegatten- und Kindesunterhalt), können Sie von der kostengünstigen und bequemen Onlinescheidung profitieren, indem Sie die zu regelnden Punkte in einem Notarvertrag festhalten, anstatt sich im Gerichtsverfahren mithilfe von 2 Anwälten hierüber zu streiten. Dies ist grundsätzlich die teuerste, und langwierigste Form der Scheidung.

Die kostengünstige Onlinescheidung eignet sich also im Grunde für jede Scheidung, wenn es Ihnen gelingt, sich außergerichtlich über alles zu einigen!

Viele Dinge können Sie auch formlos ohne Notar regeln. Das ist vor allem dann der Fall, wenn keine komplizierte Vermögensaufteilung erforderlich ist und ohnehin keine Unterhaltsansprüche in Betracht kommen. Bei einer Kurzehe (bis 3 Jahre) unterbleibt auch der gesetzliche Versorgungsausgleich (=Aufteilung der Rentenanwartschaften), ohne dass hierfür ein notarieller Verzicht erforderlich ist.

Nur zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen, wenn dies nicht ausnahmsweise für einen oder beide – z. B. wegen eines weiten Anfahrtsweges – unzumutbar erscheint.

Der Scheidungsbeschluss wird in der Regel noch am selben Tag erlassen. Dieser wird aber erst 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses rechtskräftig, wenn Sie nicht beide auf Rechtsmittel verzichten (wofür Sie einen zweiten Anwalt brauchen).

Über den genauen Ablauf einer Onlinescheidung lesen Sie unter www.kunert-rechtsberatung.de.

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