Das Ende einer Ehe oder Lebensgemeinschaft bringt oft tiefgreifende Veränderungen mit sich. In dieser emotional und rechtlich herausfordernden Zeit ist es entscheidend, einen erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, der Sie von Anfang an kompetent berät und vertritt.
Mein Ziel ist es, dass beide Parteien auch nach einer Trennung respektvoll miteinander umgehen können. Daher lege ich besonderen Wert darauf, bereits im Vorfeld durch maßgeschneiderte Ehe- und Partnerschaftsverträge vorausschauende Lösungen zu schaffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Bei einer Trennung entstehen häufig vielfältige rechtliche Fragen. Neben der Klärung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen stehen für mich insbesondere die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Kinder im Fokus. Dazu zählen die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht. Ich unterstütze Sie dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden, und setze Ihre sowie die Rechte Ihrer Kinder, wenn nötig, auch vor Gericht kompetent um.
Mein Beratungsangebot im Familienrecht umfasst insbesondere:
- Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
- Regelungen zum Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- Begleitung von Ehescheidungen
- Klärung von Unterhaltsansprüchen
- Beratung zu Sorgerecht und Umgangsrecht